Volltext: Jahresbericht der K. K. Staats-Gewerbeschule in Linz 1908/09 (1908/09)

58 
D. Programm der fachlichen Fortbildungsschulen 
a) für Maschinschlosser und verwandte Gewerbe, b) für Tischler, c) für Bau 
gewerbe und Spengler, d) für Maler und Buchbinder. 
I. Allgemeines. 
Die fachlichen Fortbildungsschulen der k. k. Staats-Gewerbeschule haben den 
Zweck, den Lehrlingen der betreffenden Gewerbe eine fachliche theoretische Vorbildung 
und bezüglich der Abteilung c und d auch praktische Fertigkeiten zu vermitteln, 
damit selbe in der Ausübung ihres Berufes den fortschrittlichen Anforderungen Genüge 
zu leisten imstande sind und deren zukünftige Erwerbsfähigkeit gehoben wird. 
Die Kosten der Erhaltung derselben trägt als Abteilungen der Staats* Gewerbe 
schule der Staat. 
Jede derselben besteht aus zwei Klassen, einer ersten und einer zweiten Klasse. 
Die Aufnahme der Schüler erfolgt für die Abteilungen a und b Ende September, für 
die Abteilungen c und d Ende Oktober jedes Jahres. Zum Besuche derselben sind 
alle Lehrlinge der betreffenden Gewerbe in vollem Umfange der vorgeschriebenen 
Stundenzahl verpflichtet, welche in Linz und dessen Vororten und in Urfahr wohnen, 
und zwar für die fachliche Fortbildungsschule a) der Maschinschlosser und verwandten 
Gewerbe sämtliche Maschinschlosser-, Dreher-, Kesselschmiede-, Maschinschmiede-, 
Mechaniker-, Elektro-, Gas- und Wasserleitungs-Installateure-, Modelltischler- und Gießer 
lehrlinge; b) der Tischler sämtliche Lehrlinge der Bau- und Möbeltischler; c) der 
Baugewerbe sämtliche Lehrlinge des Maurer-, Zimmerer- und Steinmetzgewerbes sowie 
der Spengler; d) der Maler und verwandten Gewerbe sämtliche Zimmermaler-, An 
streicher-, Faßmaler-, Vergolder- und Buchbinderlehrlinge. 
Jeder neueintretende Lehrling, welcher nicht mindestens zwei Klassen einer 
Bürgerschule oder der Handwerkerschule, bezüglich der Abteilung für volksschul 
pflichtige Knaben, mit Erfolg besucht hat, hat durch eine Aufnahmsprüfung aus Sprache 
und Rechnen den Nachweis seiner Kenntnisse zu liefern, welche zur Teilnahme an 
den Unterrichten erforderlich sind. 
Schüler, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, haben die mit der allge 
meinen gewerblichen Fortbildungsschule auf der Spittel wiese verbundene Vorbereitungs 
klasse zu besuchen und können nach erfolgreichem Besuche derselben ohne Aufnahms 
prüfung in die fachliche Fortbildungsschule ihres Gewerbes an der Anstalt übertreten. 
Der Unterricht ist für sämtliche Schüler unentgeltlich. Mittellosen Schülern 
werden Reißbretter, Reißschienen und Winkelbretter sowie die erforderlichen Lehrbücher 
von der Anstalt leihweise überlassen, doch sind sie für Beschädigungen dieser Lehrbehelfe 
haftbar. Bezüglich des Verhaltens derselben, insbesondere des regelmäßigen Schulbesuches, 
gelten die Disziplinarvorschriften der allgemeinen gewerblichen Fortbildungsschulen. 
Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, Z. 13.108, d. d. 6. April 1905. 
Das Schuljahr dauert für die fachlichen Fortbildungsschulen a) der Maschinschlosser 
und verwandten Gewerbe, b) der Tischler vom 1. Oktober bis 1. Mai, c) der Bau 
gewerbe und Spengler, d) der Maler und Buchbinder vom 1. November bis 1. April, 
bei den Buchbindern im Fachunterrichte vom 1. Jänner bis 1. Juli.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.