60 Unterrichtes, wie Lehrer, Beamte usw. oder Schüler der Oberklassen der Mittelschulen, keinesfalls aber Lehrlinge, als Hospitanten zugelassen werden. In den Kessel- und Maschinwärterkurs werden außer Gehilfen auch Hilfsarbeiter, in den Lokomotiv führerkurs nur Schlosser und Mechanikergehilfen aufgenommen. Jedem Besucher der Kurse ist die Auswahl der zu besuchenden Unterrichtsgegenstände freigestellt, soweit der Stundenplan dies zuläßt. Der Besuch des zweiten Kurses ist im allgemeinen an den erfolgreichen Besuch des ersten Kurses des betreffenden Gegenstandes gebunden, doch können solche Besitzer der Kurse, welche die notwendigen Kenntnisse für den Besuch des zweiten Kurses auf anderem Wege, z. B. durch Besuch von mindestens der I. Klasse einer gewerblichen Fortbildungsschule oder einer anderen gewerblichen Lehranstalt sich erworben haben, auch direkt zum Besuche des zweiten Kurses zugelassen werden. Der Unterricht ist für sämtliche Besucher, welche österreichische Staatsbürger sind, bis auf eine Aufnahmsgebühr von 2 K unentgeltlich, Ausländer haben für jeden Kurs, den sie besuchen, außerdem eine Gebühr von 4 K zu entrichten, welche dem Fonds der Einschreibgebühren zufließen. Bezüglich des Verhaltens der Besucher gelten die Disziplinarvorschriften für Hospitanten allgemeiner gewerblicher Fortbildungs schulen, Ministerial-Erlaß Z. 24.977, d. d. 14. November 1904, in sinngemäßer, dem Alter und der Selbständigkeit der Frequentanten angemessener Weise. Der Unterricht findet an Wochentagen von 6i/ 2 bis 8 Uhr abends und am Sonn tage von 8 bis 11, beziehungsweise 12 Uhr vormittags statt. Jeder Frequentant eines Kurses erhält am Schlüsse desselben über sein Verhalten, seinen Fleiß und die im Unterricht erzielten Erfolge ein Zeugnis. Für alle Spezialkurse wird schließlich als Bedingung für deren Abhaltung eine Mindestzahl von zehn Teilnehmern festgesetzt. Lehrplan der Spezialkurse. Unterrichtsgegenstände Zahl der wöchentlichen Stunden I. Semester- Kurs II. Semester- Kurs Rechnen 1-5 1-5 Geschäftsaufsätze 1 — Geometrie und Projektionslehre 1*5 — Buchführung 1-5 — Freihandzeichnen und technisch-konstruktives Zeichnen für maschinen \ technische Gewerbe 3 4 „ für Kunstgewerbe J 4 Technologie des Eisens 1 — *)Technologie des Holzes ' — — Naturlehre und Motorenkunde 1*5 1-5 *) Kessel- und Maschinwärterkurs 3 . — Lokomotivführerkurs 3 — *)Gewerhevorschriften und Gewerbehvgiene 1 — Summe . . 20 15 *) An Stelle dieser Kurse sollen im nächsten Schuljahre ein Kurs für Bau und Errichtung von Automobilen und deren Motoren und Elektrotechnik abgehalten werden.