Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

§ 2. Der innere Kreuzzug und die Lateransynode 
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Wir verfügen daher, daß sich die Kirchenprälaten dem Festhalten 
(der Täuflinge) an den früheren Bräuchen in jeder Weise entgegen 
stellen, auf daß diejenigen, die von ihrem guten Willen zur christ 
lichen Religion geführt worden sind, vermittels heilbringenden Zwan 
ges (salutiferae coactionis necessitas) in ihr auch festgebannt blei 
ben“. Gemeint sind damit wohl diejenigen, die während der Juden 
hetze zur Zeit des Kreuzzuges gegen die Albigenser, von Todesangst 
getrieben, in die Taufe einwilligen mußten. Die Anwendung des 
„heilbringenden Zwanges“ solchen Abtrünnigen gegenüber kündigte 
bereits das Regime der Inquisition und die künftigen Autodafes an. 
Vor seiner Auflösung bestätigte noch das Konzil das päpstliche Dekret 
über einen neuen, später fehlgeschlagenen Kreuzzug nach dem Orient. 
Zugleich wurde den Kreuzfahrern der Erlaß der von ihnen geschul 
deten Zinsen sowie die Stundung der Kapitalschuld selbst in Aussicht 
gestellt, wobei die jüdischen Gläubiger zur Nachgiebigkeit gezwungen 
und den Widerspenstigen alle geschäftlichen Beziehungen zu Christen 
untersagt werden sollten. 
Noch vor der Einberufung der Synode bemächtigte sich der Juden 
Südfrankreichs, denen die Absichten des Papstes Innocenz’ III. nicht 
unbekannt geblieben waren, die größte Unruhe. Im Jahre 12iS ver 
sammelten sich, wie der Chronist berichtet, in Saint-Gilles Abgeord 
nete der jüdischen Gemeinden aus den Bezirken von Narbonne und 
Marseille, um darüber zu beraten, „wer nach Rom gehen sollte, um 
das Vorhaben des Papstes am Tage des Zusammentritts aller Bischöfe 
zu vereiteln“. Ob sich eine solche Deputation tatsächlich nach Rom 
begeben hat, bleibt unbekannt; jedenfalls gelang es nicht, die Gefahr 
zu bannen, und so weiß derselbe Chronist weiter zu berichten: „Im 
Jahre 4976 1 ) befahl die frevelhafte Regierung, daß sich alle unsere 
Stammesgenossen vom zwölften Jahre ab durch besondere Merkzeichen 
kenntlich machen: die Männer an den Kappen, die Frauen an den 
Hauben. Und überdies legte man jedem Hausbesitzer eine Abgabe von 
sechs ,Peschutim‘ auf, die man alljährlich vor dem christlichen Feier 
tag an die Ortspfaffen zu entrichten hatte. Im selben Jahre ist der 
Papst, der über die Juden Schlechtes geredet hat, plötzlich gestorben“. 
Der Urheber der im Jahre 1215 auf dem römischen Konzil prokla- 
!) Der November des Jahres 1215, der Monat, in dem die Synode tagte, ent 
spricht dem Monat Kislev des Jahres 4976 nach der jüdischen Zeitrechnung. 
S. „Schebet Jehuda“, S. n4~n5.
	        
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