Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Nr. 16. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 125. 
meisters König die Eröffnung der eingelaufenen Offerte 
für die Vergebung der Bauarbeiten zum Baron;n Handel- 
schen Stiftshause statt. Für die Uebernehmung der 
Baumeister-, Zimmermanns-, Steinmetz- und 
Dach deckerar beiten, sowie Trayersenlieferung, 
welche gemeinsam an einen Unternehmer vergeben werden 
und zusammen auf fl. 45.054.— 
veranschlagt sind, ist nur das Offert der Ober¬ 
österreichischen Baugesellschaft eingelaufen 
und zwar mit Ö1^ Percent Nachlass von 
obigem Betrage, daher um „ 41202-41 
Für die Tischlerarbeiten, veranschlagt mit „ 5944*— 
Franz Höfinger mit . . w 5472-50 
Linzer Dampfsäge mit „ 5784-52 
Josef Schodterer & Genossen mit . . . . „ 6334-98 
Rupert Berger mit 6183*99 
Für die Maler- und Anstreicherarbeiten, 
veranschlagt mit „ 1942-— 
Witwe Höhnel mit „ 1501-— 
Franz Rezac mit „ 1305*40 
Wilhelm Liebenauer mit „ 1382*45 
Friedrich Brandstätter mit „ 1657*65 
Für die Glaserarbeiten, veranschlagt mit „ 484/— 
Friedrich Kinass mit '....„ 443*77 
Johann Frühwirth mit . „ 453*65 
Jakob Trauner mit '. „ 443*77 
Die Stifterin, Frau Baronin Handel, hat sich 
ausbedungen, dass die Spenglerarbeiten dem 
Leopold Koller für v 1166*— 
und die Schlosserarbeiten dem Schlosser¬ 
meister Johann Zapatoczky für . . . . . „ 3154*— 
zu übertragen sind. 
Quainiauer am Umschlagplatz. Auf mehrseitige An¬ 
fragen, wer die Quaimauer am Umschlagplatz, die be¬ 
kanntlich vom letzten Hochwasser zum grössten Theil 
zerstört wurde, gebaut hat, haben wir bekannt zu geben, 
dass diese Ausführung von der Wiener Bauunternehmung 
und Brückenbauanstalt J. Gärtner bewerkstelligt wurde. 
Eröffnung der elektrischen Bahn. Am 31. Juli 
fand die Eröffnung der elektrischen Tramwaystrecke 
Linz-Urfahr statt und haben wir bereits über diese An¬ 
lage in Nr. 5 und 7 vom 1. November und 1. December 
1896 einen technischen Bericht veröffentlicht, der über 
Auftrag der Elektricitäts-Unternehmung „Union“ in Berlin 
von ihrer hiesigen Vertretung für unsere Zeitschrift ab¬ 
gefasst wurde. Die ganze Anlage ist vollends gelungen, 
und haben sich die Herren Oberingenieur Futter, die 
Ingenieure Schlosser, Petschnik und Seidl von der 
Elektricitäts-Gesellschaft, sowie die Herren von der Bau¬ 
unternehmung Ritschl & Comp., Oberingenieur Danner, 
die Ingenieure Falken sammer und Leutgeb, nicht 
minder die Elektrotechniker Deuster und Bartak um 
das Gelingen des Ganzen wesentliche Verdienste erworben. 
Die Wagen sind zweckmässig gebaut, hübsch ausgestattet, 
fahren sicher und verleihen der Stadt Linz ein gross¬ 
städtisches Ansehen. Die Bauarbeiten für die Pöstling- 
bergbahn werden fortgesetzt und dürfte diese Anlage 
schon mit Beginn der nächsten Sommersaison dem Be¬ 
trieb übergeben werden. 
Restaiirieruiigsarbeiten. Das Seitz’sche Cafe Centra} 
auf der Landstrasse wurde vom Maler Franz Rezac einer 
gründlichen Renovierung unterzogen. Die schönen Decken- 
und Wandmalereien und die Lackiererarbeiten zählen zu 
den besten Ausführungen, die wir in öffentlichen Localen 
in unserer Landeshauptstadt aufweisen können. 
Allerlei. 
Die älteste Eisenbahn in Oesterreich. Am 7. Sep¬ 
tember 1. J. sind es 73 Jahre, dass die Linz-Budweiser 
Pferdebahn, die älteste österreichische Eisenbahn, zugleich 
die älteste des ganzen Continents, entstanden ist. Am 
7. September 1824 nämlich wurde dem Professor Anton 
Ritter v. Gerstner das ausschliessliche Privilegium zu dem 
Bau einer zwischen Mauthausen und Budweis, die Donau 
mit der Moldau verbindenden Holz- und Eisenbahn ver¬ 
liehen. Mit der Ertheilung dieses Privilegiums wurde der 
Eisenbahnbau in der österreichischen Monarchie inauguriert. 
Am 30. Juli 1827 folgte das einer Privatgesellschaft in 
Böhmen ertheilte Privilegium für eine Holz- und Eisenbahn 
zwischen Prag und Pilsen und am 18. Juni 1832 wurde den 
Handlungshäusern Geymüller, Rothschild und Stametz ein 
Privilegium zu dem Bau einer zwischen Gmunden und Linz 
die Donau mit dem Gmundener See verbindenden Holz- 
und Eisenbahn verliehen. 65 Jahre darauf durchfährt 
eine elektrische Bahn die Strassen der Landeshauptstadt 
Linz, wird die Chronik einst zu verzeichnen haben. 
Kann man Hausbesitzer zwingen, ihre Häuser ver¬ 
putzen zu lassen? In bejahendem Sinne hat das Ober¬ 
verwaltungsgericht in Berlin die Frage entschieden, ob 
Polizeibehörden gesetzlich berechtigt sind, Anordnungen 
zu erlassen, nach denen Hausbesitzer gehalten sind, inner¬ 
halb einer gewissen Frist die Strassenfronten ihrer Häuser 
verputzen oder ausfugen zu lassen, und Zuwiderhand¬ 
lungen gegen diese Vorschriften zu ahnden, oder ob im 
Unterlassungsfälle Polizeibehörden auch das Recht haben, 
die Arbeiten zwangsweise auf Rechnung der Säumigen 
ausführen zu lassen und die Kosten im Wege des Zwangs¬ 
verfahrens von denselben einzuziehen. In der Begründung 
des Urtheils heisst es u. a.: „Auf dem Gebiete des Bau¬ 
wesens kommt für die Einwirkung der Polizei nicht nur 
„die Fürsorge für Leben und Gesundheit“ und „Fürsorge 
gegen Feuersgefahr bei Bauausführungen“ in Betracht, 
sondern es ist noch der Fürsorge der Polizei anvertraut, 
dass zur Verunstaltung der Städte und öffentlichen Plätze 
kein Bau und keine Veränderungen vorgenommen werden. 
Dass unter diesem Gesichtspunkt auch Anordnungen be¬ 
züglich des Verputzens der Häuser fallen können, ist 
nicht zweifelhaft, und wenn eine Polizeibehörde durch 
Verordnung d.is Verputzen und Ausfugen der Gebäude¬ 
fronten allgemein anordnet und regelt, so überschreitet 
sie keineswegs ihre Befugnisse. Auch ist sie rechtlich 
nicht daran gehindert, diese Verordnung auf bereits be¬ 
stehende Gebäude auszudehnen. Wenn nun die Handlung, 
welche auszuführen die Polizeibehörde aufgibt, dem be¬ 
stehenden Rechte entspricht, so hat die Polizeibehörde 
auch das Recht, diese Anordnung durch die Anwendung 
von Zwangsmittel durchzusetzen.“ 
Sehr beachtenswerte Ergebnisse über die Blitz¬ 
ableiterfrage hat die hiefür anberaumte Discussionssitzung 
des elektrischen Vereines in Berlin zu Tage gefördert. 
Bisher war nämlich die Ansicht verbreitet, dass ein 
schlechter Blitzableiter nicht nur kein Schutz, sondern 
sogar eine Gefahr für das Haus sei. Es hat sich nun er¬ 
geben, dass diese Ansicht ganz unzutreffend ist. Sie 
beruhte auf der Annahme, dass dem Blitzableiter auch 
die Wirkung eigen sei, Elektricität aus der Erde 
in die Luft abzuleiten. Deshalb wurden kostspielige 
vergoldete Kupferspitzen und theure Erdplatten an¬ 
gebracht, sowie die metallischen Verbindungen aufs Sorg¬ 
fältigste hergestellt. Die vielfachen Untersuchungen haben
	        
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