Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Als die Gemeinde 
am Ende des Jahres 
1886 dem Pfarrer 
die Zahlung für das 
Jahr 1886 verwei¬ 
gerte, wandte er sich 
an das Konsistorium 
und dieses an die 
Landesregierung, 
welche den Akt der 
Bezirkshauptmann¬ 
schaft Troppau zur 
instanzenmäßigen 
Behandlung abtrat, 
die am 16. Dezem¬ 
ber 1887 die Ent¬ 
scheidung fällte, daß 
der Pfarrergehalts¬ 
beitrag per 33 fl. 
60 kr. von der Stadt 
aus deren Renten 
und nicht auf Grund 
der Zugehörigkeit der 
in Odrau wohnhaf¬ 
ten Katholiken zur 
Odrauer Pfarre ge¬ 
fordert, daher aus 
einem besonderen 
Titel in Anspruch 
genommen werde, 
weshalb zur endgül¬ 
tigen Entscheidung 
nur die zuständigen 
Gerichte berufen fei¬ 
en und das Pfarramt 
Odrau auf den or¬ 
dentlichen Rechtsweg 
gewiesen werde. Weil 
jedoch der Betrag von 
33 fl. 60 kr., wie aus 
denFassionen erhelle, 
dem Pfarrer in seinen 
Gehalt per 800 fl. 
eingerechnet fei, so 
tverde er im Bezüge 
desselbenprovisorisch 
geschützt und der 
Stadtvorstand ange¬ 
wiesen, den bereits 
fälligen Gehalt so¬ 
gleich auszufolgen 
und in Hinkunft bis 
zur Austragung der 
Sache jede weitere 
Oberer Teil des Startplatzes. Nach einem Lichtbilde von A. Stable.
	        
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