Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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welche ihre Kinder nicht in die katholische Schule schicken, haben dem katholischen 
Lehrer nichts zu bezahlen."*) 
Im Jahre 1785 bestanden im Bezirke Odrau schon zwölf Schulen mit folgenden 
Lehrern: Paul Lehmann in Odrau, Christian bald darauf Michael Kreysel in 
Mankendorf, Johann Georg Michl in Klein-Petersdorf, Valentin Demel in 
Wessied el, Philipp Czerweck in Dobisch Wald, Josef Regal in Lautsch, Johann 
Klimbt in Jogsdorf, Johann Georg Ertel in Klein-Hermsdorf, Franz Karl 
Schmid in Groß-Hermsdorf, Stephan Tropper in Dörfel, Anton Blaschka in 
K a m i tz, Lorenz Jahn in W o l f s d o r f und Josef Maader in T a s ch e n d o r f. Bei der 
in den Jahren 1785 und 1786 durchgeführten Josefinischen Vermessung wirkten die 
Lehrer in hervorragender Weife mit. So schrieb am 20. Juli 1785 der Oberamtmann 
an die k. k. Steuerregulierungs - Unterkommission in Weißkirchen : „Nachdem Abgeber 
dessen, Johann Georg Michl, Schulmann in Kleinpetersdors, die Gemeinschreiberstelle in 
Mankendorf, solange das Übermessungsgeschäft fürdauern wird, zu vertreten sich ent¬ 
schlossen, weil er einen von seinen Schülern dergestalten schon abgerichtet, daß er in der 
Schule seine Stelle immer vertreten könne, so ermangle nicht, diesen Johann Georg 
Michl einer löbl. k. k. Steuerregulierungskommission gehorsamst vorzustellen und zu 
bitten, selben, falls er hiezu für tauglich befunden würde, unter die Eidespflichten zu 
setzen, damit der zeitherige Mankendorfer Übermessungsschreiber Stephan Tropper in 
Dörfel, woselbsten er eben Schulmann ist, das Übermessungsgeschäft besorgen und folg¬ 
lich der Großhermsdorfer Gemeinschreiber und Schulmann Franz Karl Schmid, der die 
Übermessung in Dörfel bei dem Unterrichte in Fulnek mit übernommen, nun bei Gro߬ 
hermsdorf verbleiben kann." Über Auftrag des Freiherrn von Forgatsch wurde Michl, 
nachdem er die Prüfung beim Wirtschaftsamte bestanden hatte, der Unterkommission 
präsentiert und hierauf für die Dauer der Vermessung als Gemeinschreiber für Manken¬ 
dorf bestellt. — Den Kantoren und Schulmeistern wurde 1787 die bisher übliche Häuser¬ 
räucherung und 1788 das Wetterläuten verboten, worauf denselben einzelne Wirtschafts¬ 
ämter und Gemeinden die Bezüge hiefür einstellten, weshalb am 7. Juni 1787 den 
letzteren folgende Weisung vom Kreisamte zuging: „Wienach obige Verordnung nur 
enthalten hat, daß diejenigen bestimmten Beträge, welche von den Obrigkeiten unter dem 
Namen Colleda den Cantoren und Schulmeistern abgereicht worden sind, durch die ver¬ 
botene Häuserräucherung nicht aufhören, sondern «noch bestehen sollen, da jedoch unter 
einem befohlen wurde, diese Verordnung allgemein kundzumachen und die Schulmeister 
bei dem ferneren Genuß dieses Betrages kräftigst zu schützen sind, weil diese einen Theil 
ihres Gehaltes ausmachen, so sei darunter die Absicht begriffen gewesen, daß sie auch 
dasjenige, was ihnen unter dem Namen Colleda von den Gemeinden ehemals zukam, 
auch ferner genießen sollen. Die Obrigkeits-Repräsentanten hätten daher zu ver¬ 
ursachen, ob es nicht thunlich wäre, durch gütliche Verhandlung, das ist ohne eigentlichen 
Zwang, dergleichen Beträge in ein verhältnismäßig bestimmtes Neujahrsgeschenk zu 
verwandeln, welches den Schulmeistern als ein Theil ihres Gehaltes von den Gemeinden 
abgegeben würde." 
Ende September 1788 ivurde vom k. k. Kreisschulkommissär Jakob Alois Prackisch 
eine große Schillkommission auf der Herrschaft Odrau abgehalten, ivelche hauptsächlich 
den Zweck hatte, die Einkünfte der Lehrer, ivelche eine große Ungleichförmigkeit auf¬ 
wiesen lmd zu mehreren Klagen über unzureichende Besoldung geführt hatten, gleich¬ 
förmiger zu gestalten und protokollarisch sicherzustellen. Wir lassen das hierüber auf¬ 
genommene Protokoll, welches über den Zilstand der Schulen in den Pfarrsprengeln 
Odrau und Dörfel eingehenden Aufschluß gewährt, im Wortlaute folgen: 
„Protokoll über die Schuluntersuchung auf der Fürstlich Lichnowsky'schen 
Herrschaft Odrau und zwar in Bezug auf die zur Odrauer und Dörfler Pfarrei 
einverleibten Ortschaften den 23., 29., 30. September und 1. October 1788 durch 
den k. Kreisschulcommissär Jakob Alois Prackisch. Anwesende: Der fürstl. Repräsentant 
*) Kurrendenbuch ad arm, f. 63.
	        
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