Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Ort Neumark verbunden ist, dergestalt, daß jedes dasige Haus au Weihnachten 6 Pf., 
an den übrigen vorerwähnten Tagen aber (mit Ausschließung der Gregorens und 
Michaelstage) allemal 3 Pf. zu entrichten haben. 3. Wird er ferners unter dem 
Namen Kvlleda von den zur Odrauer Mutterkirch gehörigen Gemeinden und zwar 
von Wessidl 20 Ir., Joksdorf 12 kr. und Lautsch 18 kr. alljährlich empfangen, auch 
insbesouders «noch einen jährlichen Organistengehalt von Joksdorf mit baren 1 fl. 48 kr. 
und von Lautsch mit 3 fl. erhalten. 4. Bleiben ihm die ehehin bezogenen Grün¬ 
donnerstageyer nach der vorigen Gewohnheit und 5. der Bezug der Stola nach der 
hohen Taxvrdnung fernerhin. — B. für den Jugendunterricht. In dessen 
Rücksicht wird in Gemäßheit der gemeinschaftlich gepflogenen Verabredung 1. jeder 
Vater für ein Kind ein wöchentliches Schulgeld von 6 Pf. entrichten, und zu dessen 
geringen Betrage 2. von jedem Schulkind alle Jahrmarktstage 1 kr. beilegen; nicht, 
minder sollen auch 3. die vorhin festgesetzt gewesen sogenannten Kuchengroschen zu 
Weihnachten, Ostern, Pfingsten uttb Kirchweihzeit ihr unabänderliches Verbleiben 
haben, jedoch mit der ausdrücklichen Milderung, daß überhaupt jeder Vater, er möge 
ein oder mehrere Kinder zugleich zur Schule senden, selbe künftig jedesmal nur mit 
einem Groschen zu entrichten verbunden sein soll. 4. Damit sowohl die Lehrer- als 
Gehilfenschule gehörig geheizet werden können, bleiben die ohnehin von jedem Kind 
gezahlten 12 kr. jährliches Holzgeld auch fernerhin festgesetzet und werden 6 kr. hier¬ 
von vor Weihnachten, die übrigen nach Weihnachten zur Schule ungemahnt abgegeben 
werden. Äuch wollen 5. die Eltern der schulfähigen Jugend die nöthige Schultinte 
immerhin aus Eigenem bestreiten und verbindet sich die gesammte Stadt Odrauer 
Bürgerschaft 6. von Einleitungen einer jeden Kindbetterin den sogenannten Kuchen- 
groschen und letztens dem Schullehrer alle Jahr 3 Eimer Bier wie vormals un¬ 
entgeltlich abzureichen. Da alle diese Abgaben und Verbindlichkeiten sowohl von 
Seiten der Stadt als von denen hier mit einverstandenen, namentlich angezeigten 
Ortschaften einzig und allein für den wirklichen Lehrer oder sogenannten Schulrector 
festgesetzt wurden, demnach Bestimmung der höchsten Schuldirectivregeln gegenwärtig 
anoch ein Gehilf zugetheilt werden muß: so äußerte vorzüglich die Stadtgemeinde 
den ausdrücklichen Willen, daß selbe zur Unterhaltung dieses hinzukommenden Schul¬ 
gehilfen keineswegs einen besondern Beitrag leisten könne, noch wolle, sondern nach¬ 
dem der Schullehrer alle Zuflüsse sowohl von Seiten des Kirchendienstes als auch 
für den Unterricht von der gesammten Schuljugend allein zu beziehen habe, soll er 
auf immer verbunden sein, den Schulgehilfen aus Eigenem und zwar nach jener 
Besoldungsausmaß zu unterhalten, die für die Schulgehilfen von höchstem Orte 
bestimmt ist. 
„Es folgt demnach die Fassion der in der Stadt Odrau befindlichen unter 
die Herrschaft Odrau gehörigen Schule: 1. Anzahl der schulfähigen Kinder: männ¬ 
lich 145, weiblich 98, zusammen 243. Darunter befinden sich Arme: männlich 27, 
weiblich 13, zusammen 40. Zahlende: männlich 118, weiblich 85, zusammen 203, in 
allem also obige Summe mit 243. — Einkünfte: 2. An Realitäten —. 3. An Capi¬ 
talien —, 4. An Kirchenzuflüssen für Musikdienst, nämlich für ein Braut- und Meßlied 
17 kr. macht durch ein Jahr 51 kr. Von Stiftungen laut Beilagen 3 fl. 37 kr. 5. Von 
der Herrschaft Kölleda sammt den Umgängen 1 fl. 12 kr. 6. Von dem Schulorte und 
eingeschulten Ortschaften a) von der Stadtgemeinde bestimmter Gehalt 31 fl. 12 kr. 
0) an Kölleda und ehehinigen Empfängen von Odrau und Neumark 36 fl. 27 kr. 
c) von Wessiedel, Jogsdorf und Lautsch 50 kr. ck) an Organistengehalt von Jogsdorf 
und Lautsch 4 fl. 48 kr. e) an 3 Eimer Bier von der Bürgerschaft 3 fl. f) an Stol- 
gebühren und zwar: von Begräbnissen 15 fl. 10 kr., von Einleitungen der Kindes¬ 
betterinnen 2 fl. 9 kr., macht 17 fl. 19 kr. g) an wöchentlichem Schulgeld von dermalen 
203 Schulkindern ä l'/2 kr., so auf 40 Wochen berechnet 203 fl. h) an sogenannten 
Jahrmarktskreuzern gegenwärtig von 180 Kindern, so viermal genommen, machen 
12 fl. i) an sogenannten Kuchengroschen zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Kirch¬ 
weih, gegenwärtig von 100 Häusern, so viermal des Jahres, betragen 20 fl. k) an
	        
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