Volltext: Die finanzielle Kraftentfaltung der österreichisch-ungarischen Monarchie [11]

die Regierung den Kredit der Notenbank in Anspruch nehmen, 
indem sie Schuldverpflichtungen bei ihr lombardiert. 
Die österreichischen Kriege am Schlüsse des achtzehnten 
und in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts weisen 
diese Arten der Geldbeschaffung, aber auch die verhängnis¬ 
vollen Wirkungen derselben in bunter Reihenfolge auf. Es 
sind traurige Blätter in der Geschichte der Monarchie, aus 
denen die für Kriegszwecke in Anspruch genommenen Zwangs- 
darlehen, Bankschulden, Papiergelder und die verschieden¬ 
artigen Vermögenssteuern verzeichnet stehen. Alle diese 
wirtschaftlichen Anschläge haben sich schwer gerächt und die 
Lehre gezeitigt, daß nicht bloß das Beschaffen von ungeheuren 
Summen wichtig ist, sondern auch die Art, auf welche das 
Kriegsgeld ausgebracht wird. 
Die finanzielle Kriegführung hat zwei Grundgesetze. 
Das eine ist, die Wertbeständigkeit der Valuta zu sichern, 
das andere, trotz der benötigten ungeheuren Summen, die 
durch den Krieg ohnehin geschwächte Volkswirtschaft 
möglichst zu schonen. 
Von diesen Gesichtspunkten aus ist das geeigneteste Mittel 
der Geldbeschaffung für die Kriegführung die Begebung von 
Kriegsanleihen. Die Kriegsanleihen haben zwei Vorteile, 
wogegen jedes andere Mittel bloß über einen Vorteil verfügt. 
Die Kriegsanleihe beschafft nicht nur das nötige Geld für den 
Staat, sondern sorgt zugleich dafür, daß ein Teil des aus 
Furcht, aus übertriebener Vorsicht, oder aus Mangel an 
anderweitiger Verwendung aufgehäuften Geldes aus seinem 
Verstecke hervorkommt. Von einer segensreichen wirtschaft¬ 
lichen Wirkung ist sie besonders, wenn sie zur Zurückzahlung 
der ungedeckten Banknoten verwendet wird und hiedurch 
den natürlichen Kreislauf des Geldes fördert. Die ungedeckten 
Banknoten sollen zu Beginn des Krieges den außerordent¬ 
lichen Bedarf an Zahlungsmitteln, sowie die für Angstreserven 
entzogenen Beträge ersetzen. Die rund zwei Milliarden 
Kronen, welche die beiden Regierungen der Monarchie in 
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