Volltext: Aufgaben der Mutter- und Säuglingsfürsorge

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dafür, daß der Säuglingsfchutz fdiöne Refultate aufweifen kann, wenn die 
Mütter unterftützt werden, fo weit, daß fie fich dem Kinde vollends 
widmen und belehrt werden, daß fie die fchädlichen und vielfach geübten 
Pflegemaßnahmen vermeiden, ift der Verein »Kriegspatenfdiaft«, deflen 
ärztliche Organifation ich durchführen konnte. 
Obzwar fowohl der Brnährungszuftand der Mütter durch die Teuer- 
ungsverhältnilfe, wie auch deren Gemütszuftand durch die Sorge um den 
im Felde ftehenden Mann wefentlich gelitten hatten, war nach überein- 
ftimmendem Urteile aller beratenden Ärzte das Gedeihen der vom 
genannten Vereine verforgten Kinder ein ganz außergewöhn 
lich gutes. Die Mütter befolgten die ärztlichen Ratfehläge mit größter 
Genauigkeit und da die Unterftützung, die ihnen durch Unterhaltsbeiträge 
und Kriegspatenfchaft zuteil wurde, viele in den Stand fetzten, fich ihrem 
neugeborenen Kinde zu widmen, fo waren auch die Stilldauer und Still 
häufigkeit außerordentlich günftig und dementfprechend auch die Gewichts 
zunahme und die fonltigen Fortfehritte im Gedeihen des Kindes fehr erfreulich. 
Die erwähnten Mutterberatungsftellen lind meiftens nur in den 
größeren Städten eingerichtet und kommen, wie bemerkt, vornehmlich der 
Stadtbevölkerung zugute. Das flache Land geht leider leer aus. Um auch 
hier dem Säuglingsfchutz Eingang zu verfchaffen, ift geplant, daß eigene, 
gefchulte, weibliche Pflegefdhweftern Säuglingsfürforgerinnen) für die Land 
gemeinden angeftellt werden. Solche Säuglingsfürforgerinnen aus 
zubilden, hat die neueröffnete Reichsanltalt für Mutter- und 
Säuglingsfürforge in Wien in ihr Programm aufgenommen. Die 
amtlich angeftellten Säuglingsfürforgerinnen <in einzelnen Bezirken Deutfdh- 
lands werden fie Kreisfchweftern, Fürforgefchweftern genannt) haben die 
Aufgabe, die Mütter am Lande zu belehren, durch Kontrollbefuche fich 
vom Gedeihen des Kindes zu überzeugen, die ortsüblichen Unlitten in der 
Kinderpflege zu bekämpfen und insbefondere die in fremder Koftpflege fich 
befindlichen Kinder einer ftändigen, fachlichen Aufficht zu unterziehen. 
Diefer neue, dem Wefen der Frau angepaßte Beruf wird 
hoffentlich auch in Öfterreich viele Anhänger finden. Eine Forderung 
bleibt, daß die Stelle der Säuglingsfürforgerin eine amtliche und unab 
hängige wird. Die behördliche Anftellung von Fürforgefchweftern durch 
die einzelnen Gemeinden hätte den großen Vorteil, daß die Gemeinde, die 
als Armen^ oder Vormundfchaftsbehörde die Pflicht hat, für das phyfifche 
und pfychifche Wohl aller Kinder, welche nicht im elterlichen Haufe auf- 
wachfen, zu forgen, eine fachgemäße Kontrolle ausüben könnte. Die ftädtifche 
Berufsvormundfchaft in Wien hat bereits Säuglingsfürforgerinnen angeftellt. 
Es wäre nur zu begrüßen, wenn auch in den kleineren Städten folche Für- 
forgerinnen Anftellung fänden.
	        
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