7 dafür, daß der Säuglingsfchutz fdiöne Refultate aufweifen kann, wenn die Mütter unterftützt werden, fo weit, daß fie fich dem Kinde vollends widmen und belehrt werden, daß fie die fchädlichen und vielfach geübten Pflegemaßnahmen vermeiden, ift der Verein »Kriegspatenfdiaft«, deflen ärztliche Organifation ich durchführen konnte. Obzwar fowohl der Brnährungszuftand der Mütter durch die Teuer- ungsverhältnilfe, wie auch deren Gemütszuftand durch die Sorge um den im Felde ftehenden Mann wefentlich gelitten hatten, war nach überein- ftimmendem Urteile aller beratenden Ärzte das Gedeihen der vom genannten Vereine verforgten Kinder ein ganz außergewöhn lich gutes. Die Mütter befolgten die ärztlichen Ratfehläge mit größter Genauigkeit und da die Unterftützung, die ihnen durch Unterhaltsbeiträge und Kriegspatenfchaft zuteil wurde, viele in den Stand fetzten, fich ihrem neugeborenen Kinde zu widmen, fo waren auch die Stilldauer und Still häufigkeit außerordentlich günftig und dementfprechend auch die Gewichts zunahme und die fonltigen Fortfehritte im Gedeihen des Kindes fehr erfreulich. Die erwähnten Mutterberatungsftellen lind meiftens nur in den größeren Städten eingerichtet und kommen, wie bemerkt, vornehmlich der Stadtbevölkerung zugute. Das flache Land geht leider leer aus. Um auch hier dem Säuglingsfchutz Eingang zu verfchaffen, ift geplant, daß eigene, gefchulte, weibliche Pflegefdhweftern Säuglingsfürforgerinnen) für die Land gemeinden angeftellt werden. Solche Säuglingsfürforgerinnen aus zubilden, hat die neueröffnete Reichsanltalt für Mutter- und Säuglingsfürforge in Wien in ihr Programm aufgenommen. Die amtlich angeftellten Säuglingsfürforgerinnen <in einzelnen Bezirken Deutfdh- lands werden fie Kreisfchweftern, Fürforgefchweftern genannt) haben die Aufgabe, die Mütter am Lande zu belehren, durch Kontrollbefuche fich vom Gedeihen des Kindes zu überzeugen, die ortsüblichen Unlitten in der Kinderpflege zu bekämpfen und insbefondere die in fremder Koftpflege fich befindlichen Kinder einer ftändigen, fachlichen Aufficht zu unterziehen. Diefer neue, dem Wefen der Frau angepaßte Beruf wird hoffentlich auch in Öfterreich viele Anhänger finden. Eine Forderung bleibt, daß die Stelle der Säuglingsfürforgerin eine amtliche und unab hängige wird. Die behördliche Anftellung von Fürforgefchweftern durch die einzelnen Gemeinden hätte den großen Vorteil, daß die Gemeinde, die als Armen^ oder Vormundfchaftsbehörde die Pflicht hat, für das phyfifche und pfychifche Wohl aller Kinder, welche nicht im elterlichen Haufe auf- wachfen, zu forgen, eine fachgemäße Kontrolle ausüben könnte. Die ftädtifche Berufsvormundfchaft in Wien hat bereits Säuglingsfürforgerinnen angeftellt. Es wäre nur zu begrüßen, wenn auch in den kleineren Städten folche Für- forgerinnen Anftellung fänden.