Volltext: Religion und Rechtspflege

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Jnsbsonders ist mit der falschen und unmoralischen Theorie zu 
brechen, daß in Rechtsstreitigkeiten die Lüge straflos sein dürfe,- denn 
auch da ist Täuschung des Richters unzweifelhaft strafbarer Betrug. 
Der Staat wird durch solche Forderung der Wahrheit nicht bloß 
die materiellen Interessen, sondern ganz besonders die Sittlichkeit 
fördern. 
IV. 
Aie größte Aufgabe fällt aber schon in der Gegenwart dem 
Richteramte zu, das mit mehr Ernst und Energie als gegenwärtig 
seines Amtes walten muß. 
Besonders nach zwei Richtungen wird es den Geist der Zeit 
zwingen müssen, in bessere Bahnen einzulenken. 
Rohheit und Unredlichkeit — das Gegentheil des Gebotes der 
Menschenliebe, dazu Unverläßlichkeit und Leichtfertigkeit — zeichnen in 
bedauernswerther Weise unsere Zeit aus und leider nicht ohne großes 
Verschulden des Richteramtes. 
Es fehlt diesem die rechte Entrüstung gegen diese Kardinalübel, 
mit einer Mattherzigkeit ohne Gleichen werden da die schwersten Fälle 
behandelt. 
Anstatt den rohen Angreifer, selbst wenn er nur zufällig ein 
geringes Uebel zugefügt hat, geschweige denn, wenn ein schwerer beab 
sichtigter Erfolg seine That begleitet, zu einer empfindlichen Strafe zu 
verurtheilen und dem Verletzten einen ausgiebigen Schadenersatz zuzu 
sprechen, werden die empörendsten Rohheiten milde gestraft, und der 
Beschädigte erhält einen karg zugemessenen Ersatz, in der Regel, erst 
nachdem er einen kostspieligen und langwierigen Civilproceß durchführen 
mußte. 
Und wie wird endlich die Strafe vollzogen! — ich weise nur auf 
unsere bekannten Strafanstalten hin. Bei dieser Gelegenheit muß ich 
für alle Gesinnungsgenossen, die für Humanität im Strafvollzüge lind 
Abschaffung aller grausamen Strafen gewirkt haben, entschieden dagegen 
Verwahrung einlegen, daß wir mit unseren Bestrebungen einer solchen,
	        
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