Volltext: Waizenkirchen

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Apotheke in Waizenkirchen. Dieselbe wurde in dem von ihm erkauften 
Hause Nr. 59 eröffnet. Seit 1888 besitzt sie Herr Emil Janka (Heub., 137). 
Im Laufe der Jahre machten sich hier auch bürgerliche Maler 
seßhaft. Im Jahre 1889 starb der akademische Maler Johann Hneber 
im 76. Lebensjahre, ein geborner Waizenkirchener. Dermalen übt die 
Malerkunst auf heimatlichem Boden Herr Anton Eder. 
Merkwürdig sind auch in den Statute» einige Bestimmungeu der 
Marktordnung. Auf den Wochenmärkten am Erchtag mag jedermann 
seine .Pfennwert, es sei Roß, Vieh, Haar, Garn, Schmalz, Milch, 
Eier, Gries, Mehl, in Summa alles, was den Pfennig berührt, zu 
feilem Kauf darbringen und verkaufen. So oft aber solicher Wochen¬ 
markt gehalten wird, soll ein offen Fähnl ober Schaub gesteckt werben, 
im Sommer von Georgi bis Michaeli allweg von 7 bis 8 Uhr, im 
Winter von Michaeli bis Georgi von 8 bis 9 Uhr‘. Solange bas 
Fähnl ober ber Schaub steckt, kaufen utib verkaufen nur bie Burger 
und Inwohner von Waizenkirchen, darnach die andern. Von beit Jahr¬ 
märkten heißt es: ,Zum Zeichen aber soll neben dem Pranger in der 
Mitte des Platzes eine Freinng sowohl an ber durchgehenden Land¬ 
straßen an vier Orten sonberbare Fähnl mit beut Marktzeichen ausge¬ 
steckt ober gehängt werden, berohatbeit, daß alle Waar, Pfennwert und 
Gattung zu offenem freien Kauf in den Markt und unter die gesteckten 
Zeichen. . . gebracht werben bürfeit6. Kauf und Verkauf fand nur 
innerhalb ber Zeichen statt. Ferner: ,Es soll zu jebent Jahrmarkt vier 
zehn Tage vorher bie Freinng neben dem Pranger mitten im Platz 
mit dem Marktwappen und einem Mosen Schwert um 12 Uhr mittags 
aufgesteckt, mit ben Kirchenglocken mäuigelich zur Wissenheit eine Stund 
lang eingeläutet, bann nach dem Markt auch vierzehn Tag steckend 
gelassen, solgends wiederum um 12 Uhr mittags abgenommen und 
gleicherweis ausgeläutet werden'. Die Freinng dauerte vier Wochen. 
,38er alsdann in dieser Zeit mit bloseu Waffen rumortsch die Freinng 
bricht, wider sie schmählich hanbelt ober sie molestiert', verfällt einer 
größeren Strafe als sonst. Zn den gewöhnlichen Jahrmarktszeiten sinbet 
auch ein Gar um ar kt statt. Feilbieten ausser ben orbeutlichen Märkten 
ist verboten1 (28—31). Entschwundene Zeiten! 
Auch enthalte» die Marktstatuten eine Feuerorbnitltg. Das 
Verheimlichen ber Feuersgefahr, bie Verweigerung ber Hilfe beim 
Lösche» stitb strafbar. Das Kehren ber. Rauchfänge von Michaeli bis 
Georgi alle vierzehn Tage wird strenge geboten. ,Es soll auch eilt jeder 
Burger und Inwohner zu Waizenkirchen bei Tag und bei Macht fleißig 
Achtung und Aussehen aus das Feuer haben, zu den Jahrmärkten 
Podinge oder Schässer mit Wasser unter den Hausbächeru haben6. Der 
Marktbrunnen, welcher ein Chor erhält, soll monatlich, die Röhren 
leituitg alle Vierteljahre gereinigt werden. Wer in den ,(£hor‘ hinein 
wäscht, wirb gestraft. Auch soll eilte .saubere Wäschstatt6 errichtet 
werden, ,damit das Wasser darein und wieber auflaufen möge1. Sie 
soll auch sauber bleiben (38—39).
	        
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