Volltext: Nr. 3 1929 (Nr. 3 1929)

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7. Gayrsans. 
An alle Sttsgruvven, Sektionen. BszlrksvsrtranZnsMiinnsr und Mitglieder 
de» LandesverbandsgWkchnfts»! 
Ueber Beschluß des Verbandsvorstandes berufen wir hiemit im Sinne des Z 9 unserer Satzungen den 
xi. orbenMGen «andesvervanbstag 
fitr 
Samstag de« 11.9Rai 1929 
ein. Das Lokal der Tagung wird noch bekanntgegeben werden. Die Tagung beginnt ain Samstag ittn 2 Uhr nach¬ 
mittags. Als Tagesordnung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Berbandstag vorgeschlagen: 
1. Eröffnung und Begrüßung: x 
2. Konstituierung: \ 
a) Beschlußfassung Uber die Geschäftsordnung. 
b) Wahl einer Mandatsprüfungskommission. 
c) Wahl einer Antragsprüfungskommission. 
<i) Wahl einer Wahlkommission. 
3. Berichte: 
a)Tätigkeitsbericht (Referent Mitterbauer). 
b) Kassabericht (Referent Müller-Milborn). 
c) Bericht des Ueberwachungsausschustes «Refe 
rent Halbich). 
4. Wahl des Verbandsausschusses. 
5. Anträge. 
6. Allfälliges. 
Zur Teilnahme am Berbandstag sind berechtigt: 
a) mit beschließender Stimme die Mitglieder des Ver 
bandsausfchusses und die Delegierten der Ortsgruppen; 
l>) mit beratender Stimme die Sekretäre und gleich- 
gestellten Beamten des Verbandes, sowie die zur Erstat¬ 
tung von Berichten und Referaten beigezogenen Experten. 
Auf je 50 Mitglieder einer Ortsgruppe (Sektion) 
entfällt ein Delegierter (Bruchteile über 20 qelten als 
voll), jedoch hat jede Ortsgruppe ohne Rücksicht auf die 
Zahl der Mitglieder das Recht, einen Delegierten zu eut° 
senden. Die Witwen sind bei der Delegierung Verhältnis- 
mäßig zu berücksichtigen. Die Delegierten sind in einer 
Vollversammlung der Ortsgruppe zu wählen. Jeder Dele- 
gierte hat nur eine Stimme. Das Delegierungsrecht wird 
nach dem bezahlten Mitgliederstand für das zweite Halb- 
jähr 1928 festgesetzt. Die Delegierten sind dem Landes- 
verband bis spätestens 3. Mai 1929 zu melden. Die Mel¬ 
dung muß Rame und Adresse des Delegierten enthalten, 
sowie das Datum der Versammlung, in welcher sie ge¬ 
wählt wurden und satzungsgemäß durch den Obmann und 
Schriftführer unter Hinzufügung des Stampiglienauf- 
druckes gefertigt sein. 
Anträge zum Berbandstag tonnen von jeder Unter- 
gruppe gestellt werden, doch müssen sie bis spätestens 
3. Mai schriftlich beim Landesverband eingebracht und 
satzungsgemäß gefertigt sein. Später einlaufende Anträge 
können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen 
vom Verbandstag die Dringlichst zuerkannt wird. Für 
die Zuerkennung der Dringlichkeit ist die Zweidrittel- 
Mehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich. 
Die Kosten der Delegierung tragen die Untergruppen. 
Vorsorge für Nachtquartier kann mit Rücksicht dar- 
auf, daß der Landesverband bei solchen Bestellungen schon 
mehrmals zu Schaden gekommen ist, nicht getroffen 
werden. 
Anschließend an den Verbandstag veranstaltet der 
Landesverband die Feier seines zehnjährigen Bestandes 
und sind für diesen Zweck die Abende des 11. und des 
12. Mai reserviert. Ein genaues Programm für diese 
Veranstaltung wird noch bekanntgegebeil werden. Wegen 
dieser Veranstaltung bleibt für die Tagung selbst nur der 
Samstag Nachmittag frei, weshalb wir ersuch' u, nur 
wirklich dringende Anträge zu stellen und insbesondere 
alle auf die Novellierung des Invaliden-Entschädigungs- 
Gesetzes und andere Gesetze bezügliche Anträge zu unter- 
lassen, da sich mit diesen Fragen eine spätere Tagung so- 
wieso eingehend befassen wird. Wir erwarten, daß alle 
Ortsgruppen diesem Wunsche Rechnung tragen werden. 
£>ev VervandSvorstand. 
Meelwiirdige Stille. 
§ Die „Oberösterreichische Tageszeitung" schreibt: 
^ „Um den Streit im Reichsbund der Kriegsopfer ist es, 
wie uns von angesehener Seite geschrieben wird, in der 
letzten Zeit merkwürdig ruhig geworden. Der Kriegs- 
invalide Franz Braun hat im sozialdemokratischen „Tag- 
Matt" eine eingehende Darstellung veröffentlicht, der- 
zufolge von der Landesleitung des Bundes der Kriegs- 
opfer dem Manne ein schwerer wirtschaftlicher Schaden 
zugefügt worden sei. Trotz der detaillierten Angaben, die 
Braun bei seiner Flucht in die Oesfentlichkeit oemacht 
hat, ist merkwürdigerweise bis jetzt eine Aufklärung über 
die Angelegenheit oder eine Richtigstellung des von Braun 
veröffentlichten Tatbestandes nicht erschienen. Man muß 
schon sagen, daß dieses Schweigen etwas eigenartig an¬
	        
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