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durfte er in seiner Nachtruhe nicht gestört werden, denn nach
seiner Auslegung war das ungestorte Schlafen für ihn die erste
Voraussetzung für die klaglose Abwicklung des Dienstes. Am
frühen Morgen, wenn er sich dann noch vor dem Erscheinen
des strengen Bezirksleiters die Arrestanten vorführen ließ, ver—
abschiedete er sie alle wieder mit einer kurzen, aber wohl⸗
gemeinten Strafpredigt. Ob er mit s einer Art, Häftlinge zu be—
handeln, Erfolge erzielt hat? In seinem Sinne jedenfalls, denn
er ersparte damit ungemein viel Arbeit, hatte nie ein
Arrestantenprotokoll und nie einen Bericht zu schreiben. J
Nur einmal hatte er Pech, als ein Arrestant so verblendet
war, die Wohltat der Entlassung nicht einsehen zu wollen und
das unbedingte Verlangen stellte, wegen des von ihm ein—
gestandenen Diebstahles dem Gerichte eingeliefert zu werden.
Alles Zureden fruchtete da nichts und ebensowenig die
Schilderung der Eintönigkeit des Gefängnislebens. „J hab'
was ang'stellt und dafür will i mei Straf' haben!“, so drückte
er seine frommen Wünsche aus. Der Wachmann, der das Amt
eines Gefängniswärters der Arrestantenzellen vers ah, konnte
sich zwar die Sehnsucht des Unterstandslosen nach dem Ge⸗
fängnisse für die Wintermonate erklären, aber er kannte auch
rur zu gut den Widerwillen seines Kommissärs für Arrestanten,
die Aktenschreibereien verursachten, und deshalb warf er kurz
entschlossen den merkwürdigen Schwärmer, der von Freiheit
nichts wissen wollte, zum Kommissariatsgebäude, mit einem
kühnen Schwung auf die Straße hinaus, so wie es etwa in einem
Vorstadtgasthause der Hausknecht getan hätte, der einen nicht—
zahlenden Stänkerer ins Freie befördert. Aber der Mann war
anhänglich, er wollte nicht fort, sondern behrte wieder und
widerholte immerfort: „J hab' was ang'stellt und dafür will i
mei Straf' haben!“ Erst durch ein ihm von dem Beamten über⸗
gebenes Geldgeschenk in der Höhe eines Guldens — wir ahnten
damals noch nichts von einer Kronenwährung — war er zu be⸗
wegen, ein andres Kommissariat mit seiner Selbstanzeige zu
beglücken oder doch wenigstens an einem andern Tag zu
kommen, wenn der Aktenschieber nicht Dienst hatte, falls er so
besonderen Wert darauf begte, seinen Fall vom Kommissariat
Margareten behandelt zu wissen. Er zeigte aber eine ganz be⸗
sondere Anhänglichkeit für dieses Kommis sariat und für ⸗diesen
einen Beamten, denn an jedem dritten Tage, sobald der Nacht⸗
dienst den Aktenschieber traf, konnte man sicher sein, im Arrest
jenen Anhänglichen zu finden, der sich seiner Freiheit erst dann
wieder erfreuen sollte, wenn der Beamte für seinen Wider⸗
willen gegen Arbeit die ihm von seinem anhänglichen Häftling
auferlegte Steuer von einem Gulden entrichtet hatte.