Full text: Polizei-Humoresken [35/36]

Am 
durt 
Hol 
gesu 
hatt 
der 
aucl 
Zum Polizisten untauglich. 
Als ganz junger Konzeptspraktikant hatte er die Lehrlings⸗ 
laufbahn bei irgendeinem Kommissariat begonnen, und da er 
nicht auf den Zufall warten wollte, der ihm die Lösung aufsehen— 
erregender Kriminalfälle, die Ueberweisung leugnender Mörder, 
das Gelingen des Indizienbeweises für die Schuld eines Bank— 
notenfälschers bringen würde, versuchte er die Reihe seiner 
kriminalistischen Erfolge mit der Ermittlung von Taschendieben 
zu beginnen. Die freie Zeit, die ihm die Tätigkeit im Amte, der 
Inspektionsdienst in Vergnügungslokalen und die Träumereien 
von seiner glänzenden Zukunft ließen, verbrachte er bei den 
Schaltern der Bahnhofkassen oder an zugigen Straßenecken bei 
den Haltestellen der Straßenbahnen, wo er Ausschau nach 
Taschendieben hielt, von deren schaͤdlichem Treiben er die Be— 
völkerung befreien wollte. Trotz aller Mühe hatte er aber kein 
Glück. Hatte er schon einmal einen von den vielen erwischt, 
die sich ihr Geld aus fremden Taschen holen, so gelang es ihm 
nicht, wie dies aus strafprozessualen Gründen notwendig ist, 
zugleich auch den Bestohlenen zu ermitteln. Hielt er wieder 
den Bestohlenen fest, um von ihm den Namen und ein Ver— 
zeichnis der gestohlenen Sachen zu erhalten, so war der Dieb 
schon längst mit seiner Beute durchgegangen. Wie man Dieb 
und Bestohlenen gleichzeitig festhalten könnte, diesen Trick hatte 
er von den mit solchen Amtshandlungen viel vertrauteren 
Kriminalbeamten noch nicht erfahren. 
Wieder einmal hatte er einen jungen Burschen an der 
Straßenkreuzung beim Schottentor angehalten, nachdem er 
genau gesehen, wie der Dieb einem Manne die Brieftasche 
entwendet hatte. Leider war aber auch diesmal der Bestohlene 
entwischt, auf einen eben vorbeifahrenden Wagen der Straßen⸗ 
hahn aufgesprungen und- davongefahren. Die Brieftasche 
werden wir schon bei dem Verhafteten finden, und sie wird 
wahrscheinlich Visidenkarten oder ein Dokument enthalten, das 
Aufschluß über die Person des Eigentümers geben kann, 
tröstele sich der so vom Mißgeschick Verfolgte und nahm den 
Verhafteben zur Polizei mit, der auf dem Wege seine Unschuld 
beteuerte und dann wegen des Mißgriffes, als dessen Opfer er 
sich hinstellte, mit der Beschwerde drohte. Das Beteuern half 
hin aber ebensowenig wie die Drohung; er müßte sich im 
»r3 
Neni 
00 
2 
X 
geu 
and 
enti 
Aw 
lass 
als 
und 
der 
sos 
un 
es 
Mn⸗ 
gek 
My 
gen 
Wie 
je! 
geb 
ßan 
3 
wo 
in 
Jel 
— 
do 
dio 
ho 
75 
de: 
hie 
Di 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.