Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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Grundbedingung ist natürlich gutes, sicheres und ausdauerndes 
Schwimmenkönnen. Aber Kraft und Ausdauer allein 
genügen nicht. Es gehört auch Mut, Entschlossenheit 
und Geistesgegenwart dazu. Es gibt keinen Schimmel“ 
für das Lebensretten. Das muß immer dem Einzelfall an— 
gepaßt sein. Es gibt nur allgemein erprobte Hilfsmittel und 
Erfahrungen, die das Retten erleichtern. Sie muß der 
Rettungsschwimmer nicht nur kennen, sondern auch fleißig 
üben. Der Rettungsschwimmer auf dem Lande wird sich aller 
Kleidungsstücke 
entledigen, die ihn im Wasser hindern, also der Schuhe und 
des Roͤckes (Frauen haben auf jeden Fall Rock und eventuelle 
Unñterröcke abzulegen). Unten abgeschlossene Hosen Gridges, 
nterhosen) müssen unbedingt abgelegt werden. Ins Wasser 
wird nicht einfach dort gegangen, wo man sich gerade befindet, 
sondern es muß nach Moͤglichkeit am Ufer zu jener Stelle 
gelaufen werden, von der man zum Ertrinkenden am 
nãchsten hat. (Im Strom entsprechend weider stromabwärts!) 
Die Zeit, die durch Auskleiden und Laufen verlorengeht, wird 
durch die kürzere Schwimmstrecke reichlich wettgemacht. Ins 
Wasser geht man im allgemeinen mit einem Flachsprung 
Startsprung). Wo man den Boden sieht, ist überhaupt nicht 
zu springen, sondern zu waten, sobange man Grund faßt, 
wodurch man auch Kraft für die Rettung spart und rascher 
vorwärtskommt. Man schwimmt, so rasch man vermag, zu 
dem Ertrinkenden. Nie darf er dabei aus den 
Augen gelassen werden! Denn man muß ihn, auch 
enn er uͤntergeht, zu finden wissen. Zu— allen Rettungs⸗ 
aktionen braucht man 
Ruhe und Luft. 
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Man schöpfe Luft, ehe man ins Wasser eilt, man harre, wenn 
man den Ertrinkenden erreicht hat, einen Augenblick aus und 
atme möglichst ruhig. Ift der Ertrinkende versunken, so späht 
man nach etwa duffteigenden Blasen aus. Sieht man keine, 
so wartet man im fließenden Wasser, bis der Ertrinkende wieder 
n der Oberfläche erscheint. Tauchen in fließendem Wasser 
hat nur dann Berechtigung, wenn man annehmen muß, daß der 
Ertrinkende irgendwo hängt (Schlingpfbanzen, Flöße oder dal.). 
In stehenden Gewässern taucht man? die Unfallstelle im 
Amkreis einiger Meter ab. Ist eine Stange zur Verfügung, 
dann hat man an der Stange zu tauchen, insbesondere wenn 
es sich um Tiefen von mehr als drei Meter handelt. Bei 
Tiesen über fünf Meter ist das Tauchen vergeblich. Tauchen
	        
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