Volltext: Der Heldenweg des Zweier-Landsturm 1914 - 1918

Lage, sie waren aber auch einig und pflichtbewußt, mitzuhelfen zum 
raschen Gelingen der Mobilisierung des Landsturm-Regimentes. 
Der Regimentskommandant, ein aktiver Oberstleutnant des 
k. u. k. I. R. Nr. 14, die Bataillonskommandanten I, II, III, je ein 
aktiver Stabsoffizier (Major, Oberstleutnant) des k. k. Landwehr- 
Infanterieregiments Linz Nr. 2, beim IV.Baon ein Stabsoffizier eines 
Tiroler Landesschützenregimentes. Regimentsadjutant, Proviant¬ 
offizier, Regimentsarzt und Truppenrechnungsführer waren aktive 
Offiziere des L. 3.R. Nr. 2. 
Zusammen also vom Aktivstande des Heeres oder der Landwehr 
acht Personen. 
Alle übrigen Stellen, und zwar 16 Kompagnie-, 48 Zugskomman- 
danten, 4 Baonsadjutanten, 3 Aerzte, entstammten der Evidenz des 
Landsturmbezirkskommandos Nr. 2 in Linz. 
Unter den Kompagnie- und Zugskommandanten waren teils ehe¬ 
malige Berufsoffiziere des Heeres oder der Landwehr, teils aus dem 
Reservestande, die aber mitunter schon feit vielen Jahren, infolge 
ihres zivilen Berufes sich um militärische Dinge wenig oder gar nicht 
mehr kümmern konnten. Ihre Berufe waren meist Staats- oder 
Privatbeamte, Kausleute, Angehörige freier Berufe u. s. f. 
Unteroffiziere, die als dienstsührende Feldwebel, Rechnungs- 
unteroffiziere auf verantwortungsvollen Posten der Kompagnie, des 
Bataillons- oder des Regimentsftabes zur Verwendung kamen, ge¬ 
hörten zumeist älteren Jahrgängen an, aber sie stellten sofort ihren 
Mann und fühlten sich bald, so wie einst, >als wichtige Stützen ihrer 
Kommandanten. 
Endlich die übrigen Landstürmer vom Zugssühver bis zum Infan¬ 
teristen. Mit viel Geduld und gutem Willen nahmen sie die ersten 
Mühseligkeiten, die sich im Anfang der Mobilisierung naturgemäß 
ergaben, ruhig ans sich. Der Kern bestand wohl aus einstigen „Ge¬ 
dienten" der I. R. Nr. 14, 59, Jägern und L. I. R. Nr. 2. Es gab 
auch Artilleristen, Kavalleristen und sonstige ehemalige Angehörige 
von Spezialwaffen, die nach Ableistung der betreffenden Dienst¬ 
pflicht bei einem fremden, außerhalb Oberösterveichs gebürtigen 
Truppenkörper, dem heimatlichen Landsturmbezirk Nr. 2 überwiesen 
worden waren. Sehr viele der sogenannten „Alten Diener" hatten 
noch niemals ein Repetiergewehr modernster Konstruktion in der 
Hand gehabt,- die Altersstufen bewegten sich zwischen 34 und 
42 Jahren. 
Welche Arbeit nun in bezug auf eine tunlichst gleichartige Auf¬ 
teilung der Mannschaft auf die Bataillone und Kompagnien und der 
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