Volltext: Der Inn-Salzachgau 38. Heft 1935 (38. Heft / 1935)

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übernahm, auch der Name Haunberger von Enzelsberg und machte 
dem Namen Waritschlager Platz Der Bauer Waritschlager fiel 
auf dem Felde der Ehre. In zweiter Ehe nahm sich Rosa einen 
Stallerbauerssohn von Dorsen (bei Asten) Russinger zum Mann, 
der heute in vorbildlicher Weise das Anwesen bewirtschaftet. 
Rechtsgeschichte unö Heimatforschung. 
von Assessor Karl vourier / München-ßürstenftlübruck. 
(Aus einem Vortrag, gehalten aus dem vom Institut für Deutsche 
Rechtsgeschichte an der Universität München veranstalteten Heimat 
abend „Recht und Volkstum" in Rimsting.) 
Blut und Boden hat das neue Reich wieder erkannt 
als reichste Kraftquellen der Nation. Der Historiker kann 
an dieser Erkenntnis nicht achtlos vorübergehen; am aller 
wenigsten kann die Heimatgeschichte sich ihr verschließen. 
Was bedeutet dies für unsere Arbeit? Übersetzen wir 
einmal diese beiden Begriffe, die in Wirklichkeit ja eins 
sind, in die Sprache unserer Heimat und Volkstumsfor 
schung, so begegnen uns die wohlvertrauten Werte von 
Volkstum und Heimat: zwei Güter also, auf deren 
Pflege die Heimatbewegung schon bisher bedacht war. 
Was geht nun aber Volkstums- und Heimatfor 
schung uns Juristen an? Darauf antworten wir: Viele 
von uns waren niemals eins mit den Rechtspositivisten 
einer materialistischen Zeit — nie eins mit den wurzel 
losen Vertretern eines „reinen Rechts", das nicht tief 
verwurzelt ist im lebendigen Volkstum. 
Erinnern wir uns dabei immer, daß es einmal eine 
Zeit gab, da das menschliche und völkische Leben nicht 
in Einzelerscheinungen aufgelöst war, wie es liberalistische 
Zeiten immer mit sich brachten, eine Zeit, in der vielmehr 
der mächtige Strom unserer Kultur dahinfloß in einer 
großen, geschlossenen Einheit: Religion und Sitte» Kunst 
und Recht waren eng verwoben, weil alle sie zusammen 
tief verankert waren in Gott und Volk. Und somit war 
auch das Recht dem Volke nicht etwas von außen an 
den Volksgenossen Herantretendes, ihn etwa tyrannisch 
Beherrschendes, das neben ihm steht oder über ihm schwebt, 
das vom Volke nicht verstanden zu werden braucht, weil 
sein Verständnis einer auserwählten Zunft vorbehalten
	        
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