Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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von 30 fl. bewilligt. Für die neu angeschafften Muttermaße und Gewichte hatte die 
Stadt 94 fl. 22 kr. C.-M. zu zahlen. Gleichzeitig stellte die Gemeinde einen Fleisch¬ 
beschauer mit 30 fl. C.-M. Gehalt an. Die in Schlesien bestandene Rindfleischsatznng 
wurde mit dem Ministerial-Erlasse vom 26. Mai 1860 aufgehoben und die Be¬ 
stimmung der Fleischpreise ohne Unterschied der Gattung des Fleisches der freien 
Mausoleum der Familie Gerlich. 
Nach einem Lichtbilde von R. G erlich. 
Konkurrenz der Fleischer und Schlächter überlassen. Diese wurden jedoch bei einer 
Strafe von 2—25 fl. ö. W. verhalten: 1. die von ihnen gewählten Fleischausschrot- 
Lokalitäten der Gewerbebehörde 1. Instanz anzuzeigen ; 2. den Preistarif in ihren 
Lokalen sichtbar anzubringen und 3. behufs der dem Publikum zu gestattenden Nach¬ 
wägung in jedem Verschleißlokale eine zimentierte Schalenwage samt Gewichten zu
	        
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