571 von 30 fl. bewilligt. Für die neu angeschafften Muttermaße und Gewichte hatte die Stadt 94 fl. 22 kr. C.-M. zu zahlen. Gleichzeitig stellte die Gemeinde einen Fleisch¬ beschauer mit 30 fl. C.-M. Gehalt an. Die in Schlesien bestandene Rindfleischsatznng wurde mit dem Ministerial-Erlasse vom 26. Mai 1860 aufgehoben und die Be¬ stimmung der Fleischpreise ohne Unterschied der Gattung des Fleisches der freien Mausoleum der Familie Gerlich. Nach einem Lichtbilde von R. G erlich. Konkurrenz der Fleischer und Schlächter überlassen. Diese wurden jedoch bei einer Strafe von 2—25 fl. ö. W. verhalten: 1. die von ihnen gewählten Fleischausschrot- Lokalitäten der Gewerbebehörde 1. Instanz anzuzeigen ; 2. den Preistarif in ihren Lokalen sichtbar anzubringen und 3. behufs der dem Publikum zu gestattenden Nach¬ wägung in jedem Verschleißlokale eine zimentierte Schalenwage samt Gewichten zu