Volltext: Das Feuerwerkbuch von 1420

ZUR KULTURGESCHICHTE DER PULVERWAFFEN 
Die Freihe-y t der A r t e 1 a r e i1 
Die freiheit vnd alt herkommen ist im Kriegsgebrauch der Artelarei / So sich begebe im 
Veldtleger / vnder dem Kriegsvolck / sie seyen zu roß oder fuß / hoch oder nidern Stan¬ 
des / so einer den andern entleibet / oder auff den todt verwundt / vnd das geschehe auß 
hitzige gemüt / ob dem spiel / vmb gelt schulden / vmh Schmachred / oder wan einer den 
andern zu streichen vervrsaclit (doch daß solchs nit vortrechtlich / mordmessig beschehe / 
vnd wol bedacht) so der selb in die Artelarei flüchtig entrüne / vnd freiheit der Artelarei 
sucht vnd begerte / so sol der selb weder von dem profosen oder andern auß der Artelarei 
zu gefengnuß angenommen werden / sonder jn hey der selben bleibe lassen. Es wer dan 
sach / daß der beschädigt deß thäters hauptman oder oberster were / so hett er kein frei¬ 
heit hey der Artelarei / Auch kein mörder / kein Verräter / Allein was ausser der vervrsa- 
chung vnd hitzigen gemüt geschehe. Welcher Herr oder profoß / auß freuel darwider 
thut / der verschuld sich nicht weniger / dann der wider keyserliche freiheit thut. 
Vnnd zu einer befestigung mehrer kr aff t solicher Freiheit / so stehet das darauff / So ein 
eingrieff geschehe mit gewalt / von den oberkeiten / so seind alle Artelarei personen / von 
1 Aus dem bei Christian Egenolffs Erben 1582 gedruckten Feuerwerkbuch, betitelt „Büchsenmeysterei“, S. 66—77. 
Bild 95. Dürers Radierung von 1519 
Entn. Essenwein A C1V
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.