ZUR KULTURGESCHICHTE DER PULVERWAFFEN
Die Freihe-y t der A r t e 1 a r e i1
Die freiheit vnd alt herkommen ist im Kriegsgebrauch der Artelarei / So sich begebe im
Veldtleger / vnder dem Kriegsvolck / sie seyen zu roß oder fuß / hoch oder nidern Stan¬
des / so einer den andern entleibet / oder auff den todt verwundt / vnd das geschehe auß
hitzige gemüt / ob dem spiel / vmb gelt schulden / vmh Schmachred / oder wan einer den
andern zu streichen vervrsaclit (doch daß solchs nit vortrechtlich / mordmessig beschehe /
vnd wol bedacht) so der selb in die Artelarei flüchtig entrüne / vnd freiheit der Artelarei
sucht vnd begerte / so sol der selb weder von dem profosen oder andern auß der Artelarei
zu gefengnuß angenommen werden / sonder jn hey der selben bleibe lassen. Es wer dan
sach / daß der beschädigt deß thäters hauptman oder oberster were / so hett er kein frei¬
heit hey der Artelarei / Auch kein mörder / kein Verräter / Allein was ausser der vervrsa-
chung vnd hitzigen gemüt geschehe. Welcher Herr oder profoß / auß freuel darwider
thut / der verschuld sich nicht weniger / dann der wider keyserliche freiheit thut.
Vnnd zu einer befestigung mehrer kr aff t solicher Freiheit / so stehet das darauff / So ein
eingrieff geschehe mit gewalt / von den oberkeiten / so seind alle Artelarei personen / von
1 Aus dem bei Christian Egenolffs Erben 1582 gedruckten Feuerwerkbuch, betitelt „Büchsenmeysterei“, S. 66—77.
Bild 95. Dürers Radierung von 1519
Entn. Essenwein A C1V