Neben der Bestimmung des auskömmlichen Existenz-
minimums hat die Schaffung von Erwerbsgelegenheiten
einzusetzen.
Weiters muß, und zwar auch schon während des Krieges,
verhindert werden, daß zwischen dem den Anspruch aus Für¬
sorge begründendem Umstande (Invalidität, Tod, Vermißtheit)
und der Zuweisung der Rente ein Vakuum eintrete, weil
sonst die Betroffenen sich an Beschäftigungslosigkeit, Almosen¬
empfangen und -Heischen gewöhnen und mitsamt der Familie
von dem bisherigen Lebensniveau herabsinken.
2. Ziele.
Die Gewährung einer Rente ist aber durchaus nicht das
einzige Ziel der Fürsorgeaktion, sondern die wirtschaftlich und
sozialpolitisch viel bedeutsamere Ausgabe derselben ist die Er¬
haltung, Nutzbarmachung und Hebung der Arbeitskraft der
Invaliden, gleichmäßig wichtig für den Invaliden wie für den
Staat. Nur aus diese Weise kann das wirtschaftliche, physische
und soziale Niveau vor Niedergang bewahrt bleiben, die Mög¬
lichkeit des wirtschaftlichen Aufstieges gesichert und dem Inva¬
liden das Gefühl, ein nützlicher Staatsbürger zu bleiben, er¬
halten werden.
Neben dem Ansprüche des Kriegsinvaliden auf ausreichende
Fürsorge steht aber die Forderung der Gesellschaft an den
Invaliden, daß er die ihm auch durch Opfer der Allgemein¬
heit erhaltene und erhöhte Arbeitskraft, soweit er dies imstande
ist, benützt; das Korrelat der allgemeinen Fürsorgepflicht
ist die Arbeitspflicht des Invaliden, soll nicht ein
Fürsorgeproletariat entstehen. Damit ginge der ungeheure
Schatz an sittlichem Wert verloren, welcher in der ernsten
Berufsarbeit und Pflichterfüllung für den Menschen liegt.
3. Krankenversorgung und -Versicherung.
Das Invalidenfürsorgeproblem wäre nicht erschöpft,
wollte man dasselbe beschränken auf die Sorge für diejenigen,
welche durch Verwundung, Strapazen und Unbilden aller
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