Neben der Bestimmung des auskömmlichen Existenz- minimums hat die Schaffung von Erwerbsgelegenheiten einzusetzen. Weiters muß, und zwar auch schon während des Krieges, verhindert werden, daß zwischen dem den Anspruch aus Für¬ sorge begründendem Umstande (Invalidität, Tod, Vermißtheit) und der Zuweisung der Rente ein Vakuum eintrete, weil sonst die Betroffenen sich an Beschäftigungslosigkeit, Almosen¬ empfangen und -Heischen gewöhnen und mitsamt der Familie von dem bisherigen Lebensniveau herabsinken. 2. Ziele. Die Gewährung einer Rente ist aber durchaus nicht das einzige Ziel der Fürsorgeaktion, sondern die wirtschaftlich und sozialpolitisch viel bedeutsamere Ausgabe derselben ist die Er¬ haltung, Nutzbarmachung und Hebung der Arbeitskraft der Invaliden, gleichmäßig wichtig für den Invaliden wie für den Staat. Nur aus diese Weise kann das wirtschaftliche, physische und soziale Niveau vor Niedergang bewahrt bleiben, die Mög¬ lichkeit des wirtschaftlichen Aufstieges gesichert und dem Inva¬ liden das Gefühl, ein nützlicher Staatsbürger zu bleiben, er¬ halten werden. Neben dem Ansprüche des Kriegsinvaliden auf ausreichende Fürsorge steht aber die Forderung der Gesellschaft an den Invaliden, daß er die ihm auch durch Opfer der Allgemein¬ heit erhaltene und erhöhte Arbeitskraft, soweit er dies imstande ist, benützt; das Korrelat der allgemeinen Fürsorgepflicht ist die Arbeitspflicht des Invaliden, soll nicht ein Fürsorgeproletariat entstehen. Damit ginge der ungeheure Schatz an sittlichem Wert verloren, welcher in der ernsten Berufsarbeit und Pflichterfüllung für den Menschen liegt. 3. Krankenversorgung und -Versicherung. Das Invalidenfürsorgeproblem wäre nicht erschöpft, wollte man dasselbe beschränken auf die Sorge für diejenigen, welche durch Verwundung, Strapazen und Unbilden aller 28