Volltext: Die Herrschaft Neuhaus

1548 Barbara Reinlasbergerin, Tochter der verstorbenen Hans Mühlberger zu St. Johann und seiner Frau Brigitta, verfasst ihr Testament: Sie vermacht ihrem Ehemann Jörg Reinlasberger 5 Zehente, die sie von ihrem Vater geerbt hat, nämlich bei • Leonhard Schütz, Pfarre St. Peter • Stefan zu Vettendorf, Pfarre Waldkirchen • an dem Moose, Pfarre Waldkirchen • dem Bergstein 2/3 Zehent, Pfarre St. Martin • dem Mitter zu Herzogsdorf, Pfarre St. Martin Außerdem vererbt sie ihm ihre fahrende Habe und das Geld. Das Testament wird ausgefertigt von Herrn Christoph Hohenecker zu Hagenberg, Pfleger auf Neuhaus. Zeugen sind Christoph Hetzenecker und Wolfgang Reintaler aus der Pfarre Waldkirchen und Veit Tischler zu Neusserling, Pfarre Gramastetten. ( AH ) 18.10.1551 Herr Trautson, kaiserlicher Marschall, schreibt aus Innsbruck an Hieronymus von Sprinzenstein: Er setzt Hieronymus in Kenntnis, dass der Kaiser sein Gesuch bewilligt hat, dass die Herrschaft Neuhaus nur vom Kaiser persönlich abgelöst werden kann und die Herrschaft unabgelöst auf seine zwei Söhne übergehen kann. Was die beantragten 1.000 fl Baugeld angeht, will der Kaiser feststellen lassen, wie die letzten 700 fl verbaut worden sind, und was mit den 1.000 fl gebaut werden soll. Der Kaiser genehmigt auch eine Erhöhung des Pfandschillings für Neuhaus um 500 fl ( HVS )
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