Volltext: Die Herrschaft Neuhaus

1553 Sigmund zu Oberneundling im Namen seiner Frau Elsbeth, Stefan Walchshöfer im Namen seiner Frau Barbara, Sigmund Reiter, Ulrich Gartlöder anstatt seines Pflegkinds Margarete verkaufen die Hofstatt in Gauxperg in der Pfarre St.Johann unter der Herrschaft Neuhaus ihrem Bruder und Schwager Stefan Grüxberger und seiner Frau. Zeugen sind Thomas im Dorf als Amtmann von Neuhaus, Sigmund Marthoch, Veit Lämmer, Jörg zu Linda und Hans zu Ellwann ( HVS ) 1553 Abrechnung des ehemaligen Neuhauser Pflegers über Bauausgaben von 1537 – 1553 ( Archivinventar RVS 1628 ) 1554 In der Klage des Jörg Schwab und des Stefan Schraypauer zu Windorf, Herrschaft Neuhaus, und des Michael Hartel zum Hartel, Herrschaft Freistadt, gegen Wolfgang Ratler bei Windorf, Herrschaft Pürnstein, nimmt Jörg Käppl folgende Zeugenaussagen auf: Marx Kropf, Wirt zu Reiterschlag, ist von beiden Parteien als Zeuge gebeten worden und sagt aus: 1546 war er Hofwirt zu Pürnstein. Damals haben die Kläger gegen den Beklagten beim damaligen Pfleger von Pürnstein Gregor Stadler Klage wegen eines Neufangs erhoben, weswegen ein Augenschein vereinbart wurde. Kropf wurde als Pürnsteiner Amtmann hingeschickt. Damals sagte Ratler aus, der Neufang sei ihm vom verstorbenen Grafen Hans von Starhemberg genehmigt worden. Darauf entscheidet Kropf, dass Beschwerden über den Neufang an die Herren von Starhemberg zu richten sind. Der Pfleger Stadler hat die Beseitigung des Neufangs seines Wissens nach nicht angeordnet. Michel Grillenberger, Herrschaft Neuhaus, sagt aus: Vor 6 Jahren ist er neben dem Pferd des Pflegers zu Pürnstein, Gregor Stadler von Blumau, gestanden, als dieser auf der Beschau des Hansl zu Pülsing gewesen
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