Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

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Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft — Anlage-Band. 
weitem nicht aus, um den Anforderungen einer ausreichenden Besetzung der neuzeit 
lichen Festungs-Batterien zu genügen. Wiederholt war daher von der General- 
Inspektion der Fußartillerie eine durchgreifende Vermehrung der Friedensfußartillerie 
um mindestens zehn Bataillone gefordert worden, da sie nur unter großen Schwierig 
keiten ihren sich ständig erweiternden Mobilmachungsverpflichtungen gerecht zu werden 
vermöchte. 
Trotz des dringenden Bedarfs begnügte sich die Wehrvorlage von 1899 in 
dessen mit der Aufstellung nur eines Bataillons, aus dem zusammen mit einem 
bisher selbständigen Bataillon ein neues Regiment gebildet wurde. Daneben er 
folgten lediglich geringe Ausgleichungen für die durch die bisherige Aufstellung von 
Bespannungs-Abteilungen verursachten Ctatsverminderungen, durch die die Batail 
lone eine im allgemeinen einheitliche Friedensstärke von 570 Unteroffizieren und 
Mann erhielten^), sowie eine Verstärkung der Versuchs-Kompagnie der Artillerie- 
Prüfungskommission, aus der seit 1899 bei einer Mobilmachung drei mit je zwei 
30,5 cm-Mörsern?) bewaffnete Batterien hervorgehen sollten. Ebensowenig wurde das 
Friedenspräsenzgesetz von 1899 dem Bedürfnis der Fußartillerie nach ausreichenden 
Bespannungsmöglichkeiten gerecht. Die Zahl der nach wie vor den Train-Bataillonen 
angegliederten, aber der Fußartillerie nunmehr ausschließlich zur Verfügung stehenden 
Bespannungs-Abteilungen wurde nur um zwei auf insgesamt zehn mit einer durch 
schnittlichen Stärke von je 34 Unteroffizieren und Mann, 57 Pferden erhöht, so daß 
acht Regimenter noch ohne Bespannungs-Abteilung blieben. 
Pioniere und technische Truppen. 
In Übereinstimmung mit den maßgebenden militärischen Dienststellen stand 
Kriegsminister v. Verdy den Reorganisationsbestrebungen der Pioniertruppe, die 
in der Hauptsache auf eine dem wachsenden Kriegsbedarf entsprechende Vermehrung 
der Friedensformationen sowie auf eine Trennung zwischen Truppendienst und 
Fortifikationswesen abzielten, ablehnend gegenüber. Auch die begonnene Entwick 
lung einer in den Aufgaben des Festungskrieges gesondert geschulten „Festungs"- 
Pioniertruppe fand ihr vorläufiges Ende, als eine im Jahre 1889 erlasiene 
Kabinettsordre die einheitliche Ausbildung der Pioniere in allen pioniertechnischen 
Dienstzweigen („Cinheitspionier") festsetzte^). Anfang 1890 nahm man dem 
XV. Armeekorps sein zweites („Festungs"-) Bataillon wieder und teilte es als 
„Feld"-Bataillon dem neu formierten XVI. Armeekorps zu, während nur für das 
XVII. Armeekorps durch das Crgänzungsgesetz von 1890 ein Pionier-Bataillon 
neu aufgestellt wurde. Außer Anforderung dieses Bataillons beschränkte sich das 
Verdysche Programm, wenn auch unter Vorbehalt etwaiger späterer Ergänzungen, 
daher auf Ctatserhöhungen. Die bisher einheitliche Stärke von je rund 500 Unter 
offizieren und Mann schlug es bei der Mehrzahl der Bataillone auf 660, bei dem 
Rest auf 560 Köpfe zu erhöhen vor. 
Über diesen Vorschlag ging die Heeresvorlage von 1893 hinaus. Wiederholt 
war die General-Inspektion des Ingenieur- und Pionierkorps inzwischen unter 
1) Tabelle 10, Bataillone mit fünf oder sechs Kompagnien waren entsprechend 
stärker. 
2) Text-Band S. 251 f. 
3 ) Gleichzeitig kam bei den beiden bayerischen Bataillonen die bisherige Unter 
scheidung zwischen Feld- und Festungs-Kompagnien in Fortfall.
	        
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