Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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nicht der Gesamtgemeinde, sondern nur der Ortschaft 
zur Last. E. v. 3. Dezember 1896, Z. 6507, B. 10.159 
(Oberösterreich). 
Auslage «Sr 56, Nach Maßgabe des 8 73, G.-O., ist die Aus- 
wächter. sür einen zur Besorgung der Feuerwache 
bestellten Nachtwächter als Sonderauslage der Ort 
schaft zu behandeln. E. v. 20. September 1904, 
Z. 9814, B. 2874 A (Oberösterreich). 
Schui?Arzt* 57. Die Auslagen für Schule, Arzt, Hebammen 
und Armen", und Armen treffen die Gesamtgemeinde, nicht die 
einzelnen Fraktionen. E. v. 13. Juni 1903, Z. 6716, 
B. 1873 A (Tirol). 
Neue Erwerbungen der Gemeinden. 
Abstimmung 58. Die Abstimmung der Gemeindewähler hat 
nur stattzufinden, wenn es sich um die Begründung 
eines auf die Vermehrung der Gemeindeeinkünfte 
unmittelbar abzielenden Unternehmens handelt. 
E. v. 9. April 1885, Z. 602, B. 2494 (Tirol). 
tofraJ?". 8 59. Die Einberufung der Wahlberechtigten 
berechtigten, mittels öffentlicher Kundmachung ist unzureichend. 
Die individuelle Ladung ist durch § 75 der Gemeinde- 
Ordnung nicht vorgeschrieben. E. v. 10. Juni 1898, 
Z. 3119, B. 11.808 (Steiermark). 
®1s"§74? 60. Unter die Bestimmung des § 74, o.-ö. Ge- 
°mein^e-° meindeordnung, fallen nur Unternehmungen zum 
ordn»»». Zwecke der Vermehrung der eigenen Einkünfte der 
Gemeinde als solcher, also nicht Straßenbauten. 
E. v. 4. Dezember 1885, Z. 2953, B. 2807 (Oberöster- 
reich).
	        
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