Volltext: Satzungen des Turnvereines Lambach

und Spenden innerhalb und außerhalb des Vereines 
aufgebracht. 
IV. 
Mitgliedschaft. 
Vereinsmitglieder können nur Deutsche (Arier) 
von unbescholtenem Rufe sein und zwar a) ausübende 
Turner), b) unterstützende, c) Ehrenmitglieder. 
V. 
Teilnehmer. 
Jünglinge von 14 bis 17 Jahren, sowie deutsche 
Mädchen und Frauen gelten als Teilnehmer. 
VI. 
Mitglieder-Aufnahme. 
Ausübendes Mitglied kann jeder unbescholtene 
Deutsche sein, wenn er das 17. Lebensjahr zurück- 
gelegt hat. 
Die Ausnahme erfolgt über Anmeldung am Turn- 
platze oder bei einem Turnratsmitgliede durch dcnTurlirat 
Einwendungen gegen die Aufnahme müssen inner- 
halb 14 Tagen beim Turnrate erhoben werden, worüber 
derselbe in vertraulicher Sitzung entscheidet. Der Turn- 
rat ist nicht verpflichtet, Gründe der Ausnahmsver- 
Weigerung anzugeben. 
Unterstützende Mitglieder werden über An- 
Meldung vom.Turnrate aufgenommen. 
Ehrenmitglieder ernennt die Hanptverfamm- 
lnng über Antrag des Turnrates. 
Teilnehmer werden vom Turnleiter aufgenommen, 
worüber dem Turnrate zu berichten ist.
	        
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