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v. wechselseitige Unterstützung der Mitglieder durch Beispiel,
Rath, Mittheilung von Modellen, Zeichnungen n. d. gl.
cl. Geldbeiträge der Mitglieder zur Bestreitung der Vereinsaus-
lagen;
6. Gutachten und Berichte über Aufforderungen der hohen
Staatsverwaltung;
l, Vorstellungen und Anträge an die hohe Staatsverwaltung,
das Forstwesen betreffend.
Beitritt zum Vereine.
8- 3.
Mitglieder des Vereines können alle Waldbefitzer, Forstwir
the und sonst im Forstwesen unterrichtete Personen mit unbeschol
tenem Rufe werden, welche den Willen besitzen, die Vereinszwecke
zu fördern.
8- 4.
Die Mitglieder unterscheiden sich in
wirkliche, j
Ehren-, und l Mitglieder,
correspondirende !
8- 5.
Die Aufnahme der wirklichen Mitglieder erfolgt bei den all
gemeinen Versammlungen, oder über schriftliche Erklärung an den
Vereins-Vorstand, welcher die Anmeldungen jeder nächsten allgemei
nen Versammlung, der das Ausschließungsrecht durch Stimmen-
Mehrheit zusteht, in Vortrag zu bringen.
8-6.
Ehren- und correspondirende Mitglieder werden über Antrag
eines wirklichen Mitgliedes auf dieselbe Weise ernannt.
8- 7.
Jedes Mitglied wird in die Gesellschafts-Matrikel eingetragen
und erhält eine Aufnahms-Urkunde.