Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

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v. wechselseitige Unterstützung der Mitglieder durch Beispiel, 
Rath, Mittheilung von Modellen, Zeichnungen n. d. gl. 
cl. Geldbeiträge der Mitglieder zur Bestreitung der Vereinsaus- 
lagen; 
6. Gutachten und Berichte über Aufforderungen der hohen 
Staatsverwaltung; 
l, Vorstellungen und Anträge an die hohe Staatsverwaltung, 
das Forstwesen betreffend. 
Beitritt zum Vereine. 
8- 3. 
Mitglieder des Vereines können alle Waldbefitzer, Forstwir 
the und sonst im Forstwesen unterrichtete Personen mit unbeschol 
tenem Rufe werden, welche den Willen besitzen, die Vereinszwecke 
zu fördern. 
8- 4. 
Die Mitglieder unterscheiden sich in 
wirkliche, j 
Ehren-, und l Mitglieder, 
correspondirende ! 
8- 5. 
Die Aufnahme der wirklichen Mitglieder erfolgt bei den all 
gemeinen Versammlungen, oder über schriftliche Erklärung an den 
Vereins-Vorstand, welcher die Anmeldungen jeder nächsten allgemei 
nen Versammlung, der das Ausschließungsrecht durch Stimmen- 
Mehrheit zusteht, in Vortrag zu bringen. 
8-6. 
Ehren- und correspondirende Mitglieder werden über Antrag 
eines wirklichen Mitgliedes auf dieselbe Weise ernannt. 
8- 7. 
Jedes Mitglied wird in die Gesellschafts-Matrikel eingetragen 
und erhält eine Aufnahms-Urkunde.
	        
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