Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1901 (1901)

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I Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, 
^ Taufen, Trauungen und Sterbesälle für jeden einzelnen Fall. 1 K — h 
werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus- 
« gestellt, so sind sie gebürenfrei. 
« Pässe, siehe Reiseurkunden. 
| Pensionsgesuche 1 „ — „ 
Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung 
" einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen 
" Gnadengesuche im Verfahren wegen Gesällsübertretungen, vom 
1. Bogen .... 2 „ — „ 
" im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 100 K nicht 
« übersteigt 1 „ — „ 
« in Gebürenbemessungs - Angelegenheiten, gegen die Bemessung 
frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 100 K nicht 
überschreitet 
" wenn sie 100 K überschreitet 
ii Reiseurkunden: 
a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie 
Wanderbücher, von jeder Ausfertigung 
b) für andere Personen 
Scheidebriefe 
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2 „ 
| Schenknngsurkunden: 
" a) unter Lebenden . . 
b) aus den Todesfall, vom 1. Bogen 
" Stistbriese 
n Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-Gesuche, sowie auch Li- 
2 
cenzen, vom 1. Bogen 
» Taus- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine 
Testamente (Codicille), vom 1. Bogen 
\ Verkündscheine 
1 
«I Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. 
» Wasfenpässe 2 „ — 
; Wechselproteste, und zwar: 
ii a) vom Notar 2 „ — 
b) vom Gerichte: 
" aa) über eine Wechselordnung von nicht mehr als 4OO K ... . 4 „ — 
" bb) über 400 K 6 „ — 
" Weiberverzichtsreverse, von jedem Bogen 1 „ — 
n Wohnungsaufkündignngen, siehe Aufkündigungen. 
Zeugnisse, und zwar: 
a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, chom 1. Bogen ... 2 „ — 
n b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be 
tt fünde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen 1 „ — 
c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner 
Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse 
D«8 Dostwesen 
A. Wriefpost. 
Mit der Briefpost werden befördert: 1. Briefe und Schriften ohne 
n Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Waren- 
Proben und Muster; 5. Zeitungen und Periodische Druckschriften; 6. Postanweisungen; 
„ 7. Postaufträge und 8. lebende Bienen in Holzkästchen. 
Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, sowie die Person 
des Empfängers, beziehungsweise die Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten 
, t oder gleichnamigen Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Orts-
	        
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