21 I Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, ^ Taufen, Trauungen und Sterbesälle für jeden einzelnen Fall. 1 K — h werden dieselben als Belege zugunsten um Militärbefreiungen aus- « gestellt, so sind sie gebürenfrei. « Pässe, siehe Reiseurkunden. | Pensionsgesuche 1 „ — „ Recurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung " einer unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen " Gnadengesuche im Verfahren wegen Gesällsübertretungen, vom 1. Bogen .... 2 „ — „ " im gerichtlichen Verfahren, wenn der Streitgegenstand 100 K nicht « übersteigt 1 „ — „ « in Gebürenbemessungs - Angelegenheiten, gegen die Bemessung frei, gegen die Entscheidung, wenn die Gebür 100 K nicht überschreitet " wenn sie 100 K überschreitet ii Reiseurkunden: a) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., sowie Wanderbücher, von jeder Ausfertigung b) für andere Personen Scheidebriefe 30 2 „ | Schenknngsurkunden: " a) unter Lebenden . . b) aus den Todesfall, vom 1. Bogen " Stistbriese n Tabak- und Stempelmarkenverschleiß-Gesuche, sowie auch Li- 2 cenzen, vom 1. Bogen » Taus- (Geburts-), Trau- und Todtenscheine Testamente (Codicille), vom 1. Bogen \ Verkündscheine 1 «I Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs-Verträge. » Wasfenpässe 2 „ — ; Wechselproteste, und zwar: ii a) vom Notar 2 „ — b) vom Gerichte: " aa) über eine Wechselordnung von nicht mehr als 4OO K ... . 4 „ — " bb) über 400 K 6 „ — " Weiberverzichtsreverse, von jedem Bogen 1 „ — n Wohnungsaufkündignngen, siehe Aufkündigungen. Zeugnisse, und zwar: a) von landesfürstlichen Aemtern und Behörden, chom 1. Bogen ... 2 „ — n b) von anderen Behörden, Aemtern oder von Privatpersonen, dann Be tt fünde der Sach- und Kunstverständigen in Parteisachen 1 „ — c) für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner u. s. w., ferner Schul- und Studien-, dann Collegiumsbesuchs-Zeugnisse D«8 Dostwesen A. Wriefpost. Mit der Briefpost werden befördert: 1. Briefe und Schriften ohne n Wertangabe; 2. Correspondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Waren- Proben und Muster; 5. Zeitungen und Periodische Druckschriften; 6. Postanweisungen; „ 7. Postaufträge und 8. lebende Bienen in Holzkästchen. Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, sowie die Person des Empfängers, beziehungsweise die Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten , t oder gleichnamigen Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Orts-