Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1915 (1915)

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wenn von anderen Behörden ausgestellt — 1 K; b) amtlich vidimierte 2 K (bei 
Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 100 K — 1 K); e) nichtamtliche, d. i. von 
Parteien selbst verfaßte, wenn amtlich oder von Notaren vidimiert — 1 K; d) amtliche 
und nichtamtliche, von demjenigen, gegen welchen die Urkunde beweisen soll, selbst vidimiert, 
wie Originalurkunden; von anderen Personen vidimiert, wie Zeugnisse; Abschriften 
und Auszüge aus den inländischen Bemessungsprotokollen, welche als amtliche und 
unter amtlicher Bürgschaft ausgefolgt werden — 1 K. 
Altersnachsichtsgesuche — 1 K. 
Aufkündigungen — 1 K; gerichtt. der Wohnung unter 1 Monat 24 b. 
Beilagen zu stempelpflichtigen Eingaben und Protokollen mit Ausnahme der 
Armutszeugnisse — 30 h, in Rechtsstreiten bis 100 K — 20 h; schon gestempelte Bei 
lagen bedürfen keines besonderen Stempels. 
Bürgerrechtsverleihungsgesuche, vom 1. Bogen — 4L. 
Dispensgesuche — 1 L. 
Ehebewilligungen von Privaten — 1 L. 
Eingaben an öffentliche Behörden: a) im gerichtt. Verfahren in und außer Streit 
sachen — 1 L; unter 100 L Wert — 24 b; b) bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch 
der selbständige Betrieb eines freien oder handwerksmäßigen Gewerbes bei der Behörde 
angemeldet oder die zum Gewerbebetriebe erforderliche Konzession angesucht wird, und um 
Befugnisse zu Privatagentien: in Städten von mehr als 50.000 Seelen — BK, 10.000 
bis 50.000 Seelen — 6 K, 5000 bis 10.000 Seelen — 4 L, in allen übrigen Orten 
— 3 L je vom 1. Bogen, in allen diesen Fällen — jeder weitere Bogen — 1 K; c) um 
Verleihung der Staatsbürgerschaft, vom 1. Bogen 4 L; d) um Kundmachungen öffent 
licher Versteigerungen, vom 1. Bogen — 2 K; e) um Eintragung in öffentl. Bücher 
— bis einschließlich 100 L Wert 1 L; bis einschließlich 200 L 1 L 50 b; über 200 K 
3 K vom 1. Bogen; f) um Supereinverleibung des exekutiven Pfandrechtes, bei Wert 
über 100 K — 1 K, bis einschließlich 100 K — 24 b; g) um Firmaprotokollierungen 
— 20 K; ohne Zweigniederlassung — 15 K vom 1. Bogen; h) um Eintragung der 
Prokura, vom 1. Bogen — 10 K. 
Erbserklärungen — 1 K, Erbverträge, vom 1. Bogen — 2 L. 
Erziehungsbeiträge, Gesuche — 1 L. 
Fassionen, zur Bemessung von Abgaben stempelfrei. 
Gnaden gaben, Gesuche — 1 K. 
Großjährigkeitserklärungen, Gesuch — 1 K. 
Hausierpässe — 2 K. 
Lehrbriefe, siehe Zeugnisse. 
Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, Taufen, 
Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen bestätigten Matrikelfall — 1 K. 
Offerte — 1 L. 
Pensionsgesuche — 1 L. 
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung einer 
unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen Gnadengesuche im Verfahren 
wegen Gefällsübertretungen, vom 1. Bogen — 2 L; in Gebührenbemessungsangelegen 
heiten: gegen die Bemessung frei, gegen die Rekurs-Entscheidung bei über 100 L 
Gebühr — 72 b, unter 100 K — 30 b. 
Reiseurkunden: für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner, Arbeiter usw., 
sowie Wanderbücher, von jeder Ausfertigung — 30 b; für andere Personen — 2 K. 
Schenkungsurkunden: unter Lebenden -1K von jedem Bogen, auf den Todes 
fall voml. Bogen — 2 K; außerdem die Prozentualgebühr und Pflicht zur Gebührenanzeige. 
Sittenzeugnisse — 1 K; für Dienstboten, bezw. gew. Taglohnverdienst 30 b. 
Tabak- und Stempelverschleißgesuche sowie Lizenzen — 2 K. 
Tabak- und Stempelverschleißofferte — 1 K. 
Tauf- (Geburts-), Trau- und Totenscheine - 1 K. 
Testamente (letztwillige Anordnungen, Kodizille) - 2 K. 
Verkündscheine, Aufgebotscheine für jedes Brautpaar - 1 K. 
Waffenpässe — 2 K. 
Zeugnisse: a) von landesfürstlichen Ämtern und Behörden — 2 K, b) von 
anderen Behörden, Ämtern oder von Privatpersonen — 1 K, c) für Dienstboten, Ge 
sellen, Lehrjungen, Taglöhner usw. — 30 b Armutszeugnisse frei.
	        
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