Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1872 (1872)

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Eigenthümern nach deren Wahl gegen Rückersatz der aufgewendeten Kosten in 
die eigene Bewirthschaft als Nachhaltigkeitswald zurückgegeben, oder den die 
Auslagen deckenden Antheil für den Staat zu behalten, und nur den Ueber- 
schuß wieder abzutreten. Wie zu entnehmen, wurde in solchen pressanten 
Fällen zu Gewaltmaßregeln geschritten, um das genossenschaftliche Prinzip an 
zubahnen. 
Gleiche Kalamitäten haben wir aber auch im österreichischen Kaiser 
staate zu beklagen. Man denke nur an das küstenländische Karstgebiet, an 
die Opfer, die zu dessen so dringend nothwendigen Wiederbewaldung ebenfalls 
unter Einwirkung der Staatsgewalt und mit Beihilfe von Staatsmitteln zu 
bringen sind. Um uns solch' warnende Beispiele zu vergegenwärtigen, brauchen 
wir leider in Oberösterreich selbst uns nicht über unsere Grenzpfähle zu be 
mühen. Die Flußgebiete der Alm, krummen Steyerling, der Steyr, Enns, 
oberen Traun mit den in selbe einmündenden Seitengewässern im Hochge 
birge führen alljährlich solche Massen von Schult und Gerölle von den kahl 
gehauenen Bergseiten, lagern dasselbe in den Thalsohlen in so bedeutenden 
Schutthalden ab, daß wahrlich baldige hilfreiche Vorsorge dringend geboten 
erscheint, nicht zu erwähnen, ähnlicher in den übrigen Landestheilen vorkom 
mender Schäden, wenngleich von minderer Bedeutung. 
Es ist dies ein deutlich sprechender Beweis nicht nur davon, welch' hohe 
Wichtigkeit auch in dieser Richtung die Wälder im Haushalte der Natur ein 
nehmen, sondern es zeigt uns auch die unumgängliche Nothwendigkeit, we 
nigstens dort mit vereinten Kräften vorzugehen und zusammenzuwirken, wo 
der Einzelne gegen derartig verheerende Elementareinflüsse — gegen überhand 
nehmende Jnsektenschäden rc. nichts mehr auszurichten im Stande ist; denn 
der Forstwirth steht gegen derlei Unfälle nicht so selbstständig da, er vermag 
seine Holzbestände, vorzüglich wenn selbe von fremden Waldparzellen einge 
schlossen, oder auch nur begrenzt sind, nicht so selbstständig zu schützen und 
in erfreulichen Zustand zu erhalten, als der Landwirth seine Oekonomiegründe, 
er ist mehr oder weniger von angrenzenden Nachbarn, bezüglich der Bewirth- 
schaftung — bezüglich des Gedeihens seines Waldes abhängig. Keineswegs 
sind die außerordentlichen, ja beinahe unüberwindlich erscheinenden Schwierig 
keiten zu verkennen, die sich Anfangs der Bildung von Waldgenossenschaften 
entgegenstellen, wenn selbe in vollem Umfange des Wortes in die praktische 
Ausführung gelangen sollen, sowohl in Beziehung der verschiedenen Flächen 
ausdehnung, der Bodengüte, der volleren oder lückenhafteren Bestockung, des 
vorwiegenden Holzalters, der mehr oder minder bedeutenden Holzvorräthe, so 
wie deren Qualität, der leichteren oder schwereren Bringlichkeit rc. Wenn 
wir jedoch mitunter ziemlich ausgedehnte abgeholzte Flächen, sogenannte Blößen 
jahrelang ohne jegliche Kultur, mithin ertraglos, liegen sehen, wenn wir be 
denken, daß in mehr zusammenhängenden jedoch einer Mehrzahl von Be 
sitzern angehörenden Wäldern öfters ein Einzelner durch einseitigen Aushieb 
seines Antheiles dem Winde Eingang eröffnet in die anderweitig stockenden 
Bestände, welcher nun seine verheerenden Wirkungen beginnt, und so traurige 
Resultate herbeiführt; wie nebstbei hiedurch Jnsektenschäden veranlaßt und ver 
mehrt werden; wenn wir ferner die Beschädigungen erwägen, die sowohl beim 
Fällen als auch beim Transporte des Holzmateriales und anderer Forstpro-
	        
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