Volltext: Alpenländische Musiker-Zeitung Folge 5/6 1935 (Folge 5/6 / 1935)

katholische Ueberzeugung, daß man bei diesem Anlasse 
nicht Menschen dient, sondern seinem Herrn und Gott. 
Ich habe von dieser Absamer Osterprozession wirk— 
lich einen erhebenden Eindruck mit nach Hause genom— 
men. Die Prozessionsmärsche sollten bei uns im lie— 
ben Tiroler Landl allgemein eingeführt werden. Und 
zwar aus dem einfachen Grunde, daß man die Prozes— 
sion durch würdige, religiöse Musik zu einer echten, 
feierlichen, gottesdienstlichen Handlung emporhebt. Ein 
Musik-Motto lautet: „Was immer bewegt die Men— 
schenbrust, die Musik gibts wieder in Leid und Lust“ 
Dieser Leitsatz läßt sich auch hier anwenden. Die reli— 
giösen Gefühle der Menschen lassen sich durch eine 
würdige Musik wahrhaft zur Andacht stimmen, und 
das „Sursum corda“ (Empor die Herzen) kann durch 
nichts besser unterstrichen werden, als durch eine weihe— 
volle Melodie. 
In Holland, Stalien und auch in den katholischen 
Gebieten des Deutschen Veiches ist es etwas Selbst— 
verständliches, daß man bei feierlichen Prozessionen 
nur kirchliche Lieder spielt. Da stößt sich kein Mensch 
daran oder schimpft über diese langweilige Musik, wie 
man hier oft diesen Ausspruch zu hören bekommt. 
Wan muß sich vor Augen halten, daß es eine Pro— 
zession ist und nicht ein gewöhnlicher Festzug; und 
wenn man einmal energisch zu Werke geht und sich 
von gewissen Nörglern nichts dreinreden läßt, sondern 
das eine Ziel verfolgt, wir wollen wirklich dem Wunsche 
der Kirche gemäß handeln und zur Erbauung der Mit— 
menschen dienen, so können wir versichert sein, daß 
uns ernste vernünftig denkende Mitmenschen nur Ach— 
tung und Lob zollen. 
—* 
ZJa, der Artikelschreiber hat vollkommen recht, denn 
jede katholische Aktion, d. h. „Handeln nach den Vor— 
schriften der Hirche“, wird zur Erbauung der Mitmen— 
schen dienen und wird uns katholischen Christen Ach— 
tung und Lob eintragen. 
Die katholische Aktion bezweckt ja im Grunde nichts 
anderes, als uns von religiöser Unwissenheit frei zu 
machen, uns die kirchl. Vorschriften zu lehren und vor 
allem, sie zu beobachten, und treu darnach zu handeln. 
Wie kann man vom Blühen der katholischen Aktion 
reden, wenn diese wichtigen und strengen Vorschriften 
eines Pius X. und Pius XI. betreffs Musik bei den 
Prozessionen nicht nur bei vielen unbekannt bleiben, 
sondern wenn sogar dagegen Stellung genommen wer— 
den kann und die Beobachtung dieser strengen Vor— 
schriften von manchen direkt verhindert wiurd. 
Drum auf zu echter katholischer Aktion und treuer 
Beobachtung der wirklich strengen Vorschrift Pius X. 
an die der jetzige Papst Pius XI. wieder neuerlich er— 
Von einem großen Verehrer des heiligmäßigen 
Papstes Pius X. der bekanntlich jede weltliche Musik 
bei den kirchlichen Prozessionen verboten haͤt, wurde 
dem Pfarramte Absam ein größerer Betrag zur Ver— 
fügung gestellt, damit die Absamer Prozessionslieder— 
märsche zu einem verbilligten Preise abgegeben werden 
können. Bis auf weiteres sind daher zu dem Ausnahms— 
preise von S 7.50 (gegen S 10.50 früher) pro Folge 
die Liedermärsche vom Pfarramte Absam, Post Hall 
in Tirol, zu beziehen. Das Fronleichnamsfest und das 
Herz⸗-Jesu-Fest mit all den vielen Prozessionen erinnern 
uns immer wieder an den großen Papst, der den Gläu— 
bigen das allerheiligste Altarssakrament eigentlich wie— 
der neugeschenkt hat. Alle, die in dieser Hinsicht Pius 
„Alpenländische Musiker-Zeitung“ 
X. etwaß zu danken haben, hätten daher hier die Ge— 
egenheit, diesen Dank abzustatten durch Verbreitung 
der kirchlichen Musik bei den genannten Prozessionen. 
Das wäre auch eine liturgische Tat. 
Das wäre echte katholische Aktion! Bis jetzt sind 
drei Folgen, mit je vier Liedermärschen erschienen. 
MWanm bestellt beim Pfarramt Absam, Post Hall i. Tirol— 
desterreich und die Olhmpifchen Musilwettbewerbe 
veriin iößßõ 
Im Rahmen der Spiele der XI. Olympiade Berlin 
J. bis 16. August 1936) findet gemäße8 A der Grund— 
egeln'der Olympischen Spiele auch ein Kunstwettbewerb 
ür Werke lebender Künstler auf den verschiedensten 
Zunstgebieten, unter anderm auch auf dem Gebiete der 
Musik statt. Aus diesem Grunde hat das Oesterreichi— 
che Olympische Komitee den Präsidenten der Staats— 
kademie für Musik und darstellende Kunst, Herrn Prof. 
Dr. Harl Kobald als Referenten für die Beschickung 
»er Olympischen Musikwettbewerbe zu seinem Mitglied 
gewählt. 
Zur Teilnahme berechtigt sind alle zur Feier der 
Spiele eingeladenen Nationen und zwar für jedes Land 
iach 87 der Grundregeln nur Einheimische oder ord— 
nungsgemäß Eingebürgerte. 
Die Werke müssen im Verlaufe der letzten Olym— 
»iade (Zeitraum von vier Jahren) das heißt, nach dem 
. Jänner 1932 geschaffen sein und dürfen nicht am 
Musikwettbewerb früherer Olympischer Spiele teilge— 
iommen haben. 
—Für den Kunstwettbewerb auf, dem Gebiete der 
Musik werden zugelassen: —— 
a) Kompositionen für Solo- oder Chorgesang, mit 
»der ohne Klavier- oder Instrumentalbegleitung; 
b) Kompositionen für ein Instrument mit oder ohne 
Begleitung und für instrumentale Kammermusik; 
c) Kompositionen für Orchester. 
Es dürfen nur Werke eingerercht werden, die in 
veitestem Sinne eine Beziehung zur olympischen Idee 
— V 
der vertonte Festspiele sein, deren Musik sportliche 
»der gymnastische Bewegung auslöst, oder sie begleitet, 
eine sportliche Idee, einen sportlichen Kampf oder einen 
portlichen Kämpfer verherrlicht oder zur Aufführung 
n Verbindung mit einem Sportfeste geeignet ist. Die 
Aufführungsdauer darf nicht mehr als eine Stunde 
hetragen. 
Da die Zahl der zuzulassenden Werke in der Musik 
eschränkt ist und jede Nation nux je drei Werke der 
Hruppen a), b) und —6() einreichen kann, ist eine Sich— 
ung der eingereichten Werke durch eine ehrenamtliche 
zury erforderlich. Diese Sichtung wird durch die Staats— 
kademie für Musik und darstellende Kunst im Ein— 
»ernehmen mit dem Oesterreichischen Olympischen Ko— 
nitee durchgeführt werden. 
Die Einsendungen sind mittels eingeschriebener Post 
bis spätestens 15. Jänner 1936 an die Staatsakademie 
ür Musik und darstellende Kunst in Wien 3.. Lothrin— 
gerstraße 18, zu richten. I 
Bei Kompositionen für Gesang muß außer dem 
Text in der Ursprache eine kurze Inhaltsangabe in 
deutscher Sprache beigelegt werden. * 
Wenn der Komponist zunächst unbekannt zu blei—
	        
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