Volltext: Geschichtliches über Friedburg-Lengau

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ber tüttrab III. unb Hartnid II. Kuchsler zogen am 27. 
^unt 1364 an ber Spitze ihrer Landsahnen nach Kirch^- 
oerg, üBertoältigteit bie Plünderer unb verbrannten bie 
Kirche, lamt 30 itt diese geflüchteten Bauern samt ihrer 
geraubten Beute. 
Das Bistum Bamberg hatte vom weit entlegenen 
Frredburg wenig Nutzen und so verkaufte am 11. Ok- 
tober 1377 Bischof Lambrecht und sein Domkapitel an 
die Bruder Konrad III. und Hartnid II. Kuchler Herr¬ 
ich,äst und Feste Fryburg im Weilharter Landgericht samt 
dem Krrchenlehen zu Schälchen und allem Bubet* um 
24.000 Gülden. Doch blieb der Bischof von Bambera 
ttOicf), Lehensher. 
Von 1377 an blieben nun die Kuchler Herren in 
Frredburg bis zu ihrem Aussterbm im Jahre 1436, 
also durch! 59 Jahre. Von hier aus mehrten sie ihren 
Reichtum immer mehr. Sie erwarben Guter in Teich- 
ftätt (1394), Schloß und Flecken zu Mattighofen (1400, 
früher hatten es ,als Barnberger Sehen die Grafen von 
Ortenburg) und viele Güter ant Haunsberg, um Burg¬ 
hausen, um Aiattighofen, Mauerkirchen, Ried und 
Rietenburg. 
Am 8. April 1403 erhielten die Knchiler auf ihren 
Gütern über ihre Untertanen die hohe Gerichtsharkeit, 
das sogenannte Landgericht Früher hatten sie. nur die 
niedere Gerichtsbarkeit, ähnlich tote heute ein Bezirks¬ 
gericht taährenb das hohe Gericht dem heutigen Kreis» 
geeicht entspricht. Bis 1403 gab es nur ein einziges 
Landgericht (hohes Gericht) im oberen Jnnviertel unb 
dieses hieß das „Landgericht Weilhart." Es reicht von 
Obernberg und dem Gurtenbach, Bis gn die Mosach bei 
Wildshut. Es reichte bis an de^ (SchafBerg, an 6en Atter¬ 
fee, an die Salzach, an den Inn und dem Hansrückwaldt. 
1403 wurde nun das Landgericht Friedburg ausgeschie¬ 
den. Es umfaßte hauptfächilich die heutigen Steuerge- 
metnben: Krenntoald, Utzwei, Erneck, Lengen, Friebbnrg, 
Hetltgenstatt, Schlnellberg, Schw>eigertsreit, Feuchtet, St. 
Johann jCtm Wald, Weisfendorf, Kobernaußen, Geretse'ck, 
Oberfchtoandt, Haberpoint, Förstern, Mattighofen und 
Schälchen. Die Kuchler erhielten die hohe Gerichtsb,ar- 
k-it von Herzog Heinrich XVI. von Bayern. Mit der 
hohen Gerichtsbarkeit hatten sie auch das sogenannte Hals¬ 
gericht mit Stock und Galgen erfangt, das heißt, sie 
konnten Leute zu körperlicher Züchtigung und zum Tode 
verurteilen. An 'diese Gerichtsbarkeit erinnern heute noch 
die Namen: „Gjalgenhvlz" (ein Wald zwischen Holz und
	        
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