Volltext: Zur Geschichte der Linzer Normalschule und des Unterrichtswesens in Oberösterreich

27. September 1821.) Für den ‚Unterricht in der Pädagogik wird das 
Methodenbuch : des Wiener Normal-Hauptschullehrers Josef Peitel 
gesetzlich‘ eingeführt. (Allerhöchste Entschließung  v. 2. September 
1821.) ‘Das Conferenzprotokoll vom 23. März 1822 gibt näheren Auf- 
schluss über die Art und Weise des Präparanden-Unterrichtes in 
dieser Zeit. „Den 15. April nehmen die für die Bildung der Lehrer 
an Hauptschulen, für Haus- und Privatlehrer und auch für alle.jene 
Trivialschul-Gehilfen, welche eine weitere Ausbildung‘ zu erhalten 
wünschen ‚ vorgeschriebenen pädagogischen Vorlesungen ihren An- 
fang. - Zufolge der hohen ‚Studien - Hofcommissions - Verordnung er- 
theilt der Director hiebei wöchentlich fünf Stunden über die allge- 
meine. und specielle Methodik und der Herr Katechet 2 Stunden in 
der Religion nebst einer Anleitung zur richtigen dialogischen Lehr“ 
methode. Außer diesen vorgeschriebenen. Lehrstunden geben die 
Herren Lehrer zur Ausbildung der IJiehramtscandidaten folgende 
Stunden, als: Herr Voss.eine Stunde im Rechnen. Herr Taschner 
in der Kalligraphie. Herr Mysoph in der richtigen Betonung und 
im Lesen mit Ausdrucke. Herr Reingruber in der deutschen Sprach- 
lehre, Herr Wimmer im Stile. Herr Kindinger in der Geographie, 
ebenfalls jeder wöchentlich eine Stunde. Die Materie des Unter- 
richtes richtet: sich ganz nach. den vorgeschriebenen Lehrbüchern; 
der Vortrag hiebei ist bloß. akroamatisch, verbunden mit praktischen 
Ausarbeitungen; die Anleitung zur Kalligraphie kann sich theils 
nach den bestehenden für die deutschen Schulen gestochenen Vor- 
schriften, theils nach andern guten und geschmackvollen Mustern 
richten; die Methodik hält sich genau nach Peitels Methodenbuche.” 
Da’ doch noch hie und da bei der Methodik und Katechetik 
andere Lehrbücher oder „eigene Häfte” im’ Gebrauche sind, : wird 
der Gebrauch von Peitel und. Leonhard nochmals eingeschärft. (Cons. 
5. Februar 1823.) Über Auftrag der Studien -Hofcommission muss 
aus den Präparandenzeugnissen genau zu ersehen sein, ob die Prä- 
paranden dem drei- oder‘sechsmonatlichen Curs beigewohnt haben. 
(Cons. 8. October 1823.) 
Die Vorprüfungen der Candidaten scheinen‘ nach und nach 
immer strenger geworden. zu sein. 1833 werden von 42 ‚aus den 
Trivialgegenständen Geprüften nur 21 zum Curse zugelassen, die 
übrigen 21 erhielten den Rath, entweder wieder“ nachhause zu 
gehen oder.die III. Normalschulclasse zu besuchen. Zwei wurden 
„wegen zweideutiger Sitten” sofort entlassen. (Conf. Prot. 5. De- 
cember 1833.) Nunmehr besuchen auch die Candidaten die einzelnen
	        
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