Volltext: Zur Geschichte der Linzer Normalschule und des Unterrichtswesens in Oberösterreich

Nach der politischen Schulverfassung wird an der Normalschule 
für Lehramtscandidaten einer Hauptschule ein sechsmonatlicher, für 
jene einer Trivialschule ein dreimonatlicher pädagogischer Curs an 
einer Hauptschule gehalten. Der für eine Trivialschule fähig Be- 
fundene erhält vom Schuldistrictsaufseher ein Gehilfenzeugnis, welches 
er nach einjähriger Dienstleistung und Zurücklegung des 20. Lebens- 
jahres mit Bewilligung des Schuldistrictsaufsehers nach einer vor 
dem Consistorium abgelegten Prüfung zu einem Lehrerzeugnis ad- 
justieren lassen kann. Die dem Schuldienste an Hauptschulen sich 
widmenden Candidaten werden mit einem kleinen Stipendium an 
denselben angestellt, ‚damit sie sich praktisch im Lehramte üben. 
Selbst Privatunterricht darf niemand ertheilen, der nicht mit dem 
Befähigungszeugnisse sich auszuweisen imstande ist. «A, 
Von. Nachtragsverfügungen seien die wichtigsten hier mit- 
getheilt. Ein Zeugnisduplicat für Gehilfen darf ohne Erlaubnis des 
Consistoriums nicht ausgestellt werden. (Cons. 14. November 1800.) 
Die Präparanden werden vor ihrer Aufnahme in Religion, Lesen, 
Schreiben, Rechnen, Recht- und Dictandoschreiben überprüft und die 
Schwächeren ohne Rücksicht zurückgewiesen. (Conf. Prot. 9. April 
1812.) Wenn es die Größe des Schulfondes und anderer Localquellen 
zulässt, ist für die Präparanden ein eigener Musiklehrer für Orgel- 
spiel,‘ Choralmusik und Generalbass anzustellen (über Bewilligung 
Sr. Majestät, Cons. 27. Juni 1817). 
= Vor dem Jahre 1818 wurde an der Linzer Normalschule kein 
Präparandencurs für Hauptschulen: abgehalten, daher wünscht das 
Consistorium Mittel zur Abhilfe dieses Mangels. (Cons. 18. Mai 1818.) 
Schon 1820 mit Studien-Hofcommissions-Decret ddo. 9. September wird 
die Abhaltung eines mindestens sechsmonatlichen Curses zur Bildung 
der Lehrer an Hauptschulen im Sinne der politischen Schulverfassung, 
8. Abtheilung $. 7 anbefohlen, 
Noch in demselben Jahre wird der Beginn des Curses (8. Jänner) 
durch officielle Kundmachung im „Öffentlichen Amtsblatte der Linzer 
Zeitung” verlautbart. (Conf. Prot. v. 1ı7.,.December 1820.) 
Durch Consistorial-Decret' vom 20. November .1820 wird den 
Lehrern ein Verzeichnis von, jenen pädagogischen Schriften. mit- 
getheilt, welche die Studien-Hofcommission zur Gründung einer. päda- 
gogischen Bibliothek und zur Bildung der Präparanden vorzüglich 
geeignet befunden hat. Als Leitfaden bei .den „Vorlesungen? für 
die geistlichen Präparanden hat das Werk des Wiener Domscholasters 
Michael Leonhard „Anleitung zum Katechisieren” zu dienen. (Cons.
	        
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