Volltext: Nr. 4 1930 (Nr. 4 1930)

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und seine NnrchsShmng. 
Das Invaliden-Beschäftigungs-Gesetz wurde geschaf¬ 
fen, um diejenigen, die durch den Krieg invalid gewor- 
den sind, wieder einzugliedern in das Wirtschaftsleben. 
Die Erfahrungen, die damit gemacht wurden, haben ge- 
zeigt/daß das Gesetz nicht jene Wirkung ausübt, die man 
sich von demselben erhoffte. Man suchte nach den Ursa- 
chen und novellierte dieses Gesetz daher einige Male. Daß 
es trotzdem noch nicht befriedigen kann, hat nicht allein 
die Gesetzgebung schuld, sondern ist dies zum Großteil 
in der Durchführung zu suchen. Es kommt nicht auf den 
starren Buchstaben des Gesetzes an, sondern auf den 
Geist und den Zweck, zu dem es geschaffen wurde. Es 
braucht die Invalidenschaft nicht wundern, wenn die 
Unternehmer die gesetzlichen Stimmungen mißachten, 
hält sich doch der Staat selbst nicht immer darnach, wo 
er als Unternehmer in Betracht kommt. (Siehe zum Bei- 
spiel Bundesbahn.) Daß man für die Unternehmer im- 
mer Entgegenkommen zeigt, beweisen die Erlässe des 
Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 
29. März 1926, gl. 429/Abt. VI/1926 und vom 26. Fe¬ 
bruar 1927, gl. 8128, Abt. VII/1927, in denen für ganze 
Betriebsgruppen die Verhältniszahl hinauf- und die 
Ausgleichstaxe herabgesetzt wurde. Die Industriellen 
haben aber neuerdings „ihre Wünsche" der Regierung in 
Vorlage gebracht. Es soll nur eine Kostprobe dieser 
„Wünsche" herausgegriffen werden. 
Nachdem wir jetzt bekanntlich ein Wohnbauförde- 
rungsgesetz haben, welches in nächster Zeit eine erhöhte 
Bautätigkeit erwarten läßt, will man beim Baugewerbe 
die Ermittlungszähl von 25 auf 60 hinauf- und die 
Ausgleichstaxe von 269 auf 169 Schilling herabsetzen. 
Werden diese „Wünsche" noch berücksichtigt, hätte es 
dann zur Folge, daß in Oberösterreich allein rund 3—400 
arbeitslose Kriegsinvalide zu verzeichnen wären. 
Was die Erfüllung der Beschäftigung;;- 
Pflicht anbelangt, kann nur gesagt werden, daß es „in 
Oberösterre'-^ noch einstellungsvflichtiae Betriebe gibt, 
welche noch nicht erfaßt sind". Tausende Invalide war- 
ten auf Arbeit un^ Brot, obwohl das Znvaliden-Beschäf- 
tigungs-Gesetz schon seit 1. Oktober 1926 in Kraft getre- 
ten ist. Gerade hier haben die Behörden noch ein weites 
Betätigungsfeld. 
Wo aber die Pflichtzahl bereits ermittelt ist und die 
Unternehmer offensichtlich die gesetzlichen Bestimmungen 
mißachten, soll rigoros vorgegangen werden und die 
Strafbestimmungen des § 22 ausnahmslos zur Anwen¬ 
dung gelangen. 
Das Märchen von einer „erfolglosen Ansprechung" 
empfinden die Invaliden direkt als Hohn, weil gerade der 
Kriegsbeschädigte immer ein gelernter Arbeiter sein soll, 
und außerdem der § 5 (Gesundheitsrücksichten) nicht Be¬ 
achtung findet, obwohl in den Betrieben die Mehrzahl 
der Arbeiter auch nur angelernt sind, und dem Invalt- 
den eine Arbeit zugemutet wird, die er infolge seiner 
Äriegsfchädigung nicht so zu leisten imstande ist. 
Daß die Unternehmer es verstehen, bei Entlassungen 
das Jnvaliden-Beschäftigungs-Gefetz zu umgehen, be- 
weist, daß sie sich bei Entlassungen (§ 7, Invaliden- 
Beschäftigungs-Gesetz) in den meisten Fällen auf den § 82 
der Gewerbeordnung berufen, wo dann die Bestimmnn- 
en des Invaliden-Beschäftigungs-Gesetzes keine Anwen- 
ung finden können. 
Die Organisation bemüht sich seit Iahren. um dem 
Gesetze zum Durchbruche zu verhelfen, doch wird von 
Seiten der Behörden diesen Bestrebungen nicht immer 
der notwendige Ernst entgegengebracht. 
Hoffentlich wird in der nächsten Zeit, wenn dieses Ge- 
setz neuerlich zur Novellierung gelangt, auf diese Uebel- 
stände Bedacht genommen, um den Invaliden wirklich den 
nötigen Schutz zu gewähren. F. Kainz. 
Ner Sanhankn. 
Landeshauptmann Dr. Rintelen kennt seine Leute. 
Vom Landeshauptmann Dr. Rintelen in Graz wurde 
das offiziell bestätigt, was wir zu wiederholten Malen fest- 
gestellt haben: Daß der Reichsbund der Kriegsopfer nur 
darauf ausgeht, Fürsorge zu treiben und sich um die ge- 
setzlichen Bestimmungen, um die Rechte der Mitglieder 
überhaupt nicht kümmert. Er versucht nur den Zentral- 
verband und seine Landesverbände zu verleumden und 
in den Kot zu zerren und überall Zerstörungsarbeit zu 
leisten. Er versucht in alle Körperschaften Eingang zu 
finden, um in diesen „die Interessen" seiner Mitglieder 
zu vertreten. 
Diejenigen, die Gelegenheit haben mit Reichsbund- 
funktionären zusammen in Kommissionen zu sitzen, sehen 
am deutlichsten, wie diese Interessenvertretung aussieht. 
Die Herrschaften haben keine Ahnung von den Gesetzen, 
den Durchfiihrungsverordnungen und der Judikatur des 
Verwaltungsgerichtshofes, sie schweigen, und sie müssen 
schweigen, weil sie eben reine Kenntnisse haben. Die 
Leidenden darunter sind die Mitglieder, die sich dem 
Reichsbunde anvertrauen. Nicht wenige sind es, die aus- 
treten und die Vertretung ihrer Interessen in die Hände 
des Zentralverbandes und der Landesverbände legen, weil 
sie aus den Anschauungsunterricht bei den Schiedskom- 
Missionen sehen, daß die Vertretung des Reichskmndes 
keine Vertretung ist. 
Sie erblicken eben nicht darin ihre Aufgabe, ihren 
Mitgliedern die gesetzlichen Rechte erringen zu helfen, son- 
dern lediglich Fürsorge zu treiben. 
Daß das gleiche Unverständnis und Unvermögen anch 
in der Organisation selbst vorherrschend ist, haben wir 
und Tageszeitungen oft genug aufgezeigt. Wie bereits 
erwähnt, versucht der Reichsbund überall Eingang zu 
finden, hohe Beträge aus den Subventionen zu erhalten 
und meldet zu dem Zwecke hohe Mitgliederstände, die 
er — das wissen wir genau — nicht einmal auf dem 
Papier hat. Er will eindringen in die Schiedskomrnis- 
sionen und Senate besetzen, er will die höiUten Anteile 
aus den staatlichen Subventionen. 
Darum geht alljährlich der Streit. Wir wissen nur 
allzugenau, daß die gemeldeten Mitgliederstände nur
	        
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