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9. Die Versorgung der Anstalten und
Gastwirtschaften.
Der Fremdenverkehr.
Wenn tatsächlich in einer erheblichen Anzahl von Kommunal
verbänden an die Verbraucher nicht die Mengen ausgefolgt werden,
die nach der Gruppenzugehörigkeit des Kommunalverbandes zu
erwarten sind, so hat dies hauptsächlich darin seinen Grund, daß
vielfach recht beträchtliche Mengen der überwiesenen Nährmittel in
die Fabrikküchen und M a s s e n s p e i s u n g e n wan
dern und dort teilweise ohne Anrechnung auf dieLebensmittelkarten
an die Bevölkerung abgegeben werden. Auch die Abgabe in den
Ga stw i r t s ch a f t e n ist vielfach nicht besonders geregelt und nicht
an Kartenabgabe gebunden, so daß auch hier mit einer Doppel
versorgung zu ungunsten der allgemeinen Verbraucher gerechnet
werden muß. Die Reichsverteilungsstelle hat daher den Kom
munalverbänden Vorschläge wegen der Anrechnung des Nähr
mittelverbrauches in Wirtschaften und Massenspeisungs-Einrich-
tungen zugehen lassen.
Bei diesen Vorschlägen zur Einführung sogenannter
Speisemarken wurde davon ausgegangen, daß die den
Kommunalverbänden überwiesenen Nährmittelmengen gleich
mäßig an die ortsansässige Bevölkerung zu verteilen sind.
Würde die Gesamtheit der ortsansässigen Bevölkerung je
weils die ihnen zustehendeLebensmittel-Kopfmenge im geschlossenen
Haushalte verzehren, so würde die planmäßige Unterverteilung
unter Zugrundelegung von Einheits-Kopfmengen genügen. Ein
überall mit dieser Zusammensetzung der Bevölkerung wechselnder
Anteil der Gesamtbevölkerung ist jedoch auf die Verpflegung in
Wirtschaften, Speisehäusern, Kantinen, Krankenanstalten, insbe
sondere aber auch in Kriegsküchen, Massenspeisungs-Einrichtungen
usw. angewiesen. Da dem Kommunalvcrbande für die Versorgung
dieser Bevölkerungsteile nur die allgemeine Kopfmenge zur
Verfügung steht, ergibt sich für ihn die Frage, wie er
den Betrieb all dieser Verpslegungseinrichtungen durch Zu
weisung von Lebensmitteln aufrechterhalten kann. Der eine,
vielfach eingeschlagene Weg ist der, die an sich zur Ver