32 9. Die Versorgung der Anstalten und Gastwirtschaften. Der Fremdenverkehr. Wenn tatsächlich in einer erheblichen Anzahl von Kommunal verbänden an die Verbraucher nicht die Mengen ausgefolgt werden, die nach der Gruppenzugehörigkeit des Kommunalverbandes zu erwarten sind, so hat dies hauptsächlich darin seinen Grund, daß vielfach recht beträchtliche Mengen der überwiesenen Nährmittel in die Fabrikküchen und M a s s e n s p e i s u n g e n wan dern und dort teilweise ohne Anrechnung auf dieLebensmittelkarten an die Bevölkerung abgegeben werden. Auch die Abgabe in den Ga stw i r t s ch a f t e n ist vielfach nicht besonders geregelt und nicht an Kartenabgabe gebunden, so daß auch hier mit einer Doppel versorgung zu ungunsten der allgemeinen Verbraucher gerechnet werden muß. Die Reichsverteilungsstelle hat daher den Kom munalverbänden Vorschläge wegen der Anrechnung des Nähr mittelverbrauches in Wirtschaften und Massenspeisungs-Einrich- tungen zugehen lassen. Bei diesen Vorschlägen zur Einführung sogenannter Speisemarken wurde davon ausgegangen, daß die den Kommunalverbänden überwiesenen Nährmittelmengen gleich mäßig an die ortsansässige Bevölkerung zu verteilen sind. Würde die Gesamtheit der ortsansässigen Bevölkerung je weils die ihnen zustehendeLebensmittel-Kopfmenge im geschlossenen Haushalte verzehren, so würde die planmäßige Unterverteilung unter Zugrundelegung von Einheits-Kopfmengen genügen. Ein überall mit dieser Zusammensetzung der Bevölkerung wechselnder Anteil der Gesamtbevölkerung ist jedoch auf die Verpflegung in Wirtschaften, Speisehäusern, Kantinen, Krankenanstalten, insbe sondere aber auch in Kriegsküchen, Massenspeisungs-Einrichtungen usw. angewiesen. Da dem Kommunalvcrbande für die Versorgung dieser Bevölkerungsteile nur die allgemeine Kopfmenge zur Verfügung steht, ergibt sich für ihn die Frage, wie er den Betrieb all dieser Verpslegungseinrichtungen durch Zu weisung von Lebensmitteln aufrechterhalten kann. Der eine, vielfach eingeschlagene Weg ist der, die an sich zur Ver