Volltext: Kriegstaschenbuch

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Jonquières - Iugendvorbereitung 
Frühj. 16 Reise nach Rußl. auf Einladung des 
Zaren, anscheinend ergebnislos. 
Jonquières, Fauque de Marie-Pierre-Eugöne, 
vizeadm. 15: 8./7. Chef des frz. Ädrn.-Stabs. 
16: 5./3. durch de *Bon ersetzt. Geb. 12./6. 
50 in Grasse (Älpes-Maritirnes). 67 auf der 
Mar.-Schule. 83-85 Stabschef von Gen. 
Courbet und Komm, der „Aspic" im Tonking- 
und im Lhinakrieg. 1900—05 Ronteradrn. in 
der 2. Div. des ö. Geschwaders. 06-07 Mar.- 
Ättache in Berlin. 
Jordan, Burenoberst, Führer engl. Unions¬ 
truppen. Nimmt 1./12. 14 *Dewet auf der 
waterburgfarm gefangen. 
Josef Ferdinand, Erzherzog, östr. Heerführer. 
Geb. 24./5. 72 in Salzburg, als Sohn des 
Großherzogs Ferdinand von Tostana. Ruf 
der *wiener-Neustädter Äkad. Lt. bei den 
Raiserjägern. Dann auf der Rriegsschule. 
97 hpt. im 17. Inf.-Rgt. 04 Oberst und 
Ramm, des 45. Inf.-Rgt. 08 Gen.-Maj. und 
Brig.-Romm. in Linz. 11 FML. ebenda. 
14: vor Kriegsausbruch Komm, des XIV. 
ct.K. und Landesverteidigungskomm, von 
Tir. Dann Führer einer östr. Res.-Ärmee 
in Gal. 12./12. Führer einer östr. Armee. 
15: im Mai bei *Tarnow-Gorlice. 
„Joule", frz. U-Boot, 11 erbaut, 550 t (unt. 
Wasser), 25 M. Besatzung. 15: 1./5. durch 
Minen in den Dardanellen versenkt. 
Journal des Débats u. ä. *presse in Frank¬ 
reich. 
Journal du Lamp d'0brdruk*Rriegszeitungen. 
Jovanowitsch, Dr., bei Kriegsausbruch serb. 
*Gesandter (Geschäftsträger) in Berlin. 
Jovanowitsch, Jov. M., bei Kriegsausbruch 
serb *Gesandter in Wien. 
Jozefow (Südpol., II C 5), Gouv. *Lublin, an 
der *weichsel. 15: 1./7. genommen. 
Jugendfürsorge, während des Rrieges haben 
die Aufgaben der I. an Umfang und Bedeu¬ 
tung noch außerordentl. zugenommen. Die 
für den ersten starken Bedarf eingerichteten 
*Rriegskinderhorte, *Rinderspeisungen usw. 
konnten allmählich wieder aufgelöst werden, 
da die bestehenden Organisationen dem Be¬ 
dürfnis genügten. Dagegen hat das Fehlen 
der väterlichen Erziehung, die ungewohnt 
großen Arbeitsverdienste, das Anwachsen der 
Kriminalität der Jugendlichen usw. die I. 
für die älteren Rinder und halberwachsenen 
besonders notwendig gemacht. *Sparzwang. 
— Der Deutschen Zentrale für I. in Berlin 
liegt das Adoptions- und Pflegewesen, Ju- 
gendgerichtshilfe usw. ob, sie unterhält eine 
Auskunft- und Beratungsstelle. 
Jugendliche. Die RriminMät der I. hat sich 
nach den Feststellungen der Zentrale für 
Jugendfürsorge im Rriege wesentlich gestei¬ 
gert. Daher ist von verschiedenen Seiten, so 
auch von Prof. v. Liszt, die Schaffung neuer 
Strafbestimmungen für Jugend!, erwogen 
worden. Ferner haben mehrere Gen.-Romm. 
auf Grund 8 9 des Ges. über den Belage¬ 
rungszustand als „im Interesse der öfsentl. 
Sittlichkeit" verordn, erlassen, die den Ju¬ 
gend!. den Besuch von Wirtshäusern, Licht¬ 
spielvorstellungen, das Herumtreiben auf den 
Straßen, den Genuß geistiger Getränke außer 
in Beisein von Eltern u. a. m. verboten. 
Gegen ein neues Jugendstrafgesetz sowie 
gegen den Vorschlag, den jetzt gegen früher 
oft unverhältnismäßig hohen Verdienst der 
Jugendl. an Eltern oder Vertrauenspersonen 
auszuzahlen, wurden vielfach Bedenken laut, 
(vgl. hingegen *Sparzwang.) 
Iugendvorbereitung, militärische. 14: 16 /8. 
Gemeinsamer Erlaß des preuß. Rultus- 
min., Rriegsmin. und Min. d. Inn. ordnet 
eine besondere mil. Vorbereitung der Ju¬ 
gend vom 16. Lebensjahr ab an. Ähnliche 
Erlasse für die anderen Bundesstaaten (für 
Ostr. am 2./6. 15). Die dem preuß. Erlaß bei¬ 
gefügten Richtlinien geben Übungen an, die 
„die Vorbereitung für den Rriegsdienst, so¬ 
weit es ohne Ausbildung mit der Waffe mög¬ 
lich ist", bezwecken. Später veröffentlichte 
„Erläuterungen und Ergänzungen" hierzu 
stellen als Hauptziel „sorgfältigste Durchbil¬ 
dung aller Rräfte des Rörpers und Stählung 
des Willens hin,- der eigtl. Rekrutenausbil¬ 
dung des Heeres ist nicht vorzugreifen". 
15: 5./1. Erlaß des Kultusmm. fordert die 
Landesturnanstalt zur Äußerung über die Er¬ 
fahrungen mit der mil. Vorbereitung der 
Jugend auf und regt die Ausgestaltung 
des Turnunterrichtes auf Grund dieser an. 
Daran anknüpfend wird in lebhafter Dis¬ 
kussion die Frage erörtert, wieweit allgemeine 
körperliche oder besondere mil. Ausbildung 
anzustreben sei,- letztere wird fast durch¬ 
weg abgelehnt: „Deutsch ist eine wehrhafte 
Jugend, undeutsch ist eine Jugendwehr" 
(Dahl), vgl. Flugschrift 2 des Zentralaus¬ 
schusses für Volks- und Jugendspiele: „Die 
mil. Vorbereitung der Jugend im Urteile 
Sachverständiger." Daneben ist strittig die 
Freiwilligkeit oder der Zwang dieser Aus¬ 
bildung. Ein „Reichsjugendwehrgesetz" be¬ 
fürwortet besonders M. d. R. Müller-Mei¬ 
ningen (1. Flugschrift des Zentralausschusses) 
im Sinne einer Verpflichtung der Jugend vom 
16. Lebensjahre bis zum Eintritt in das Heer 
zu allgemein körperlicher Erziehung unter 
wU. Leitung, soweit sie nicht von Privqt-
	        
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