139 Jonquières - Iugendvorbereitung Frühj. 16 Reise nach Rußl. auf Einladung des Zaren, anscheinend ergebnislos. Jonquières, Fauque de Marie-Pierre-Eugöne, vizeadm. 15: 8./7. Chef des frz. Ädrn.-Stabs. 16: 5./3. durch de *Bon ersetzt. Geb. 12./6. 50 in Grasse (Älpes-Maritirnes). 67 auf der Mar.-Schule. 83-85 Stabschef von Gen. Courbet und Komm, der „Aspic" im Tonking- und im Lhinakrieg. 1900—05 Ronteradrn. in der 2. Div. des ö. Geschwaders. 06-07 Mar.- Ättache in Berlin. Jordan, Burenoberst, Führer engl. Unions¬ truppen. Nimmt 1./12. 14 *Dewet auf der waterburgfarm gefangen. Josef Ferdinand, Erzherzog, östr. Heerführer. Geb. 24./5. 72 in Salzburg, als Sohn des Großherzogs Ferdinand von Tostana. Ruf der *wiener-Neustädter Äkad. Lt. bei den Raiserjägern. Dann auf der Rriegsschule. 97 hpt. im 17. Inf.-Rgt. 04 Oberst und Ramm, des 45. Inf.-Rgt. 08 Gen.-Maj. und Brig.-Romm. in Linz. 11 FML. ebenda. 14: vor Kriegsausbruch Komm, des XIV. ct.K. und Landesverteidigungskomm, von Tir. Dann Führer einer östr. Res.-Ärmee in Gal. 12./12. Führer einer östr. Armee. 15: im Mai bei *Tarnow-Gorlice. „Joule", frz. U-Boot, 11 erbaut, 550 t (unt. Wasser), 25 M. Besatzung. 15: 1./5. durch Minen in den Dardanellen versenkt. Journal des Débats u. ä. *presse in Frank¬ reich. Journal du Lamp d'0brdruk*Rriegszeitungen. Jovanowitsch, Dr., bei Kriegsausbruch serb. *Gesandter (Geschäftsträger) in Berlin. Jovanowitsch, Jov. M., bei Kriegsausbruch serb *Gesandter in Wien. Jozefow (Südpol., II C 5), Gouv. *Lublin, an der *weichsel. 15: 1./7. genommen. Jugendfürsorge, während des Rrieges haben die Aufgaben der I. an Umfang und Bedeu¬ tung noch außerordentl. zugenommen. Die für den ersten starken Bedarf eingerichteten *Rriegskinderhorte, *Rinderspeisungen usw. konnten allmählich wieder aufgelöst werden, da die bestehenden Organisationen dem Be¬ dürfnis genügten. Dagegen hat das Fehlen der väterlichen Erziehung, die ungewohnt großen Arbeitsverdienste, das Anwachsen der Kriminalität der Jugendlichen usw. die I. für die älteren Rinder und halberwachsenen besonders notwendig gemacht. *Sparzwang. — Der Deutschen Zentrale für I. in Berlin liegt das Adoptions- und Pflegewesen, Ju- gendgerichtshilfe usw. ob, sie unterhält eine Auskunft- und Beratungsstelle. Jugendliche. Die RriminMät der I. hat sich nach den Feststellungen der Zentrale für Jugendfürsorge im Rriege wesentlich gestei¬ gert. Daher ist von verschiedenen Seiten, so auch von Prof. v. Liszt, die Schaffung neuer Strafbestimmungen für Jugend!, erwogen worden. Ferner haben mehrere Gen.-Romm. auf Grund 8 9 des Ges. über den Belage¬ rungszustand als „im Interesse der öfsentl. Sittlichkeit" verordn, erlassen, die den Ju¬ gend!. den Besuch von Wirtshäusern, Licht¬ spielvorstellungen, das Herumtreiben auf den Straßen, den Genuß geistiger Getränke außer in Beisein von Eltern u. a. m. verboten. Gegen ein neues Jugendstrafgesetz sowie gegen den Vorschlag, den jetzt gegen früher oft unverhältnismäßig hohen Verdienst der Jugendl. an Eltern oder Vertrauenspersonen auszuzahlen, wurden vielfach Bedenken laut, (vgl. hingegen *Sparzwang.) Iugendvorbereitung, militärische. 14: 16 /8. Gemeinsamer Erlaß des preuß. Rultus- min., Rriegsmin. und Min. d. Inn. ordnet eine besondere mil. Vorbereitung der Ju¬ gend vom 16. Lebensjahr ab an. Ähnliche Erlasse für die anderen Bundesstaaten (für Ostr. am 2./6. 15). Die dem preuß. Erlaß bei¬ gefügten Richtlinien geben Übungen an, die „die Vorbereitung für den Rriegsdienst, so¬ weit es ohne Ausbildung mit der Waffe mög¬ lich ist", bezwecken. Später veröffentlichte „Erläuterungen und Ergänzungen" hierzu stellen als Hauptziel „sorgfältigste Durchbil¬ dung aller Rräfte des Rörpers und Stählung des Willens hin,- der eigtl. Rekrutenausbil¬ dung des Heeres ist nicht vorzugreifen". 15: 5./1. Erlaß des Kultusmm. fordert die Landesturnanstalt zur Äußerung über die Er¬ fahrungen mit der mil. Vorbereitung der Jugend auf und regt die Ausgestaltung des Turnunterrichtes auf Grund dieser an. Daran anknüpfend wird in lebhafter Dis¬ kussion die Frage erörtert, wieweit allgemeine körperliche oder besondere mil. Ausbildung anzustreben sei,- letztere wird fast durch¬ weg abgelehnt: „Deutsch ist eine wehrhafte Jugend, undeutsch ist eine Jugendwehr" (Dahl), vgl. Flugschrift 2 des Zentralaus¬ schusses für Volks- und Jugendspiele: „Die mil. Vorbereitung der Jugend im Urteile Sachverständiger." Daneben ist strittig die Freiwilligkeit oder der Zwang dieser Aus¬ bildung. Ein „Reichsjugendwehrgesetz" be¬ fürwortet besonders M. d. R. Müller-Mei¬ ningen (1. Flugschrift des Zentralausschusses) im Sinne einer Verpflichtung der Jugend vom 16. Lebensjahre bis zum Eintritt in das Heer zu allgemein körperlicher Erziehung unter wU. Leitung, soweit sie nicht von Privqt-