Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

8^ 
6* 
Wie wir oben erwähnt, wird bis zur endgültigen Regelung 
der Witwen- und Waisenversorgung der staatliche Unterhalts 
beitrag weiter ausgezahlt. 
Daß der Arbeitsausschuß des k. k. österreichischen 
Militärwitwen- und -waisenfonds beschlossen hat, solange 
die staatlichen Unterhaltsbeiträge ausbezahlt werden, keine 
Unterstützungen auszuzahlen, erscheint bei der Höhe dieser 
Unterhaltsbeiträge als Regel, von der es aber Ausnahmen 
geben muß, gerechtfertigt. Dieser Fortbezug der Unterhalts 
beiträge hat aber auch zur Folge, daß es wohl sehr 
vielen Witwen gar nicht zur Erkenntnis kommt, daß sie nun 
ihr Leben auf einer neuen wirtschaftlichen Basis aufbauen 
müssen. Wird dann später bei der definitiven Regelung eine Herab 
setzung ihrer Bezüge eintreten — was ja zu befürchten — so wird 
mit einem Schlage die ganze große Masse der Witwen gezwungen 
sein, sich den neuen Verhältnissen anzupassen. Was in Deutsch 
land jetzt fortlaufend geschieht — die Berufseinweisung der Kriegs 
witwen, die Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Grundlage für 
die Hinterbliebenen der gefallenen Kriegsteilnehmer — das wird 
dann mit einem Schlage fast für die ganze Masse der Hinter 
bliebenen geschehen müssen. Ob dieser Aufgabe die Fürsorge 
organisationen gewachsen sein werden, ob dies überhaupt eine 
lösbare. Aufgabe ist, das erscheint mir wohl fraglich, wird aber 
wohl zum größten Teil von der Gestaltung unserer wirtschaft 
lichen Verhältnisse nach dem Kriege, über die man ja heute kaum 
-etwas aussagen kann, abhängen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.