8^ 6* Wie wir oben erwähnt, wird bis zur endgültigen Regelung der Witwen- und Waisenversorgung der staatliche Unterhalts beitrag weiter ausgezahlt. Daß der Arbeitsausschuß des k. k. österreichischen Militärwitwen- und -waisenfonds beschlossen hat, solange die staatlichen Unterhaltsbeiträge ausbezahlt werden, keine Unterstützungen auszuzahlen, erscheint bei der Höhe dieser Unterhaltsbeiträge als Regel, von der es aber Ausnahmen geben muß, gerechtfertigt. Dieser Fortbezug der Unterhalts beiträge hat aber auch zur Folge, daß es wohl sehr vielen Witwen gar nicht zur Erkenntnis kommt, daß sie nun ihr Leben auf einer neuen wirtschaftlichen Basis aufbauen müssen. Wird dann später bei der definitiven Regelung eine Herab setzung ihrer Bezüge eintreten — was ja zu befürchten — so wird mit einem Schlage die ganze große Masse der Witwen gezwungen sein, sich den neuen Verhältnissen anzupassen. Was in Deutsch land jetzt fortlaufend geschieht — die Berufseinweisung der Kriegs witwen, die Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Grundlage für die Hinterbliebenen der gefallenen Kriegsteilnehmer — das wird dann mit einem Schlage fast für die ganze Masse der Hinter bliebenen geschehen müssen. Ob dieser Aufgabe die Fürsorge organisationen gewachsen sein werden, ob dies überhaupt eine lösbare. Aufgabe ist, das erscheint mir wohl fraglich, wird aber wohl zum größten Teil von der Gestaltung unserer wirtschaft lichen Verhältnisse nach dem Kriege, über die man ja heute kaum -etwas aussagen kann, abhängen.