Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1887 (1887)

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Tarif für die Aiaker in Linz. 
Zwei- 
ipänn. 
fl. kr. 
1. Fahrten nach der Zeit. 
Für die erste halbe Stunde —.70 
Für jede weitere halbe Stunde —.50 
Jede begonnene halbe Stunde ist als voll zu 
berechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens ist 
gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit vom Beginne 
der öffentlichen Straßenbeleuchtung, ist für jede 
halbe Stunde um 10 kr. mehr zu bezahlen. 
Spazierfahrten in der Stadt (Visitenfahrten) per Stunde 1 
Spazierfahrten außer der Stadt per Stunde. . . 1.50 
Ein- 
pänn. 
fl. kr. 
50 
— .30 
2. Fahrten zum Bahnhöfe und zum Lan 
dungsplatz der Dampfschiffe. 
Aus allen Theilen der Stadt zum Bahnhöfe oder 
umgekehrt 1 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb 
stündigen Wartens 1.50 
Von Urfahr zum Bahnhöfe oder umgekehrt . . . 1.30 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb 
stündigen Wartens • .1.70 
Aus allen Theilen der Stadt, von Urfahr zum Law 
dungsplatze oder umgekehrt —.80 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff eines halb 
stündigen Wartens 1.30 
Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zu län 
gerem Aufenthalt benützt, so ist hiefür die Taxe 
für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. Hand 
gepäck, das im Innern des Wagens untergebracht 
werden kann, ist frei; für größere Koffer und schweres 
Gepäck ist der Fiaker berechtigt, per Stück 15 kr. 
anzusprechen. 
3. Fahrten in der Stadt. 
In das Theater. Hinfahrt allein —.70 
Rückfahrt aus demselben 1 
Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt. Hin 
fahrt allein —.70 
Abholen von denselben 1. 
Zu Bällen und Unterhaltungen im Volksgarten, 
Märzenkeller und Urfahr. Hinfahrt allein . . . 1. 
Rückfahrt von denselben^ 1. 
Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens 
nach der Taxe für Zeit-Fahrten zu bestimmen. Hat 
ein Fiaker bei Abholung oder Rückfahrt zu meh 
reren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für 
jedesmaliges Anhalten 20 kr. zu fordern. 
Zur Schwimmschule —.60 
Zum Friedhofe. Hinfahrt allein 1 
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Auf 
enthalte 1.50 
Bei Leichenbegängnissen und Kindstaufen . . . 2. 
4. Fahrten in die Umgebung. 
Nach dem Freinberge, zum Jägermayr oder zum 
Irrenhaus. Hinfahrt allein 
-.70 
.60 
-.80 
1.20 
-.50 
-.80 
—.40 
.60 
-.40 
,60 
—.60 
—.60 
—.40 
—.60 
1.50 
Zwei- 
spänn. 
fl kr. 
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Aufent 
halte 2.— 
Vom Bahnhöfe nach dem Freinberge, zum Jägermayr 
oder zum Irrenhaus. Hinfahrt allein . . . .2.— 
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem Auf 
enthalte 3.— 
Nach Buchenau oder Bachl. Hinfahrt allein . . . 2.- 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Anf- 
enthalte 4. 
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . 5. 
Nach Wilhering, Leonding, Kleinmünchen, Ebelsberg, 
Zizlau, Auhof, St. Magdalena, Edtmühl. Hinfahrt 
allein 2. 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf 
enthalte 4.— 
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . . 5 
Nach Ottensheim und Kürenberg. Hinfahrt allein . 3.— 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf 
enthalte . 5.— 
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . . 6.— 
Nach Neubau, Traun, Pöstlingberg, Dörnbach, Guten 
Rath, Banglmayr, Steyregg, Wildberg. Hinfahrt 
allein 4, 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf 
enthalte 5 
6.- 
Ein- 
svänn. 
fl. kr. 
1.40 
5.- 
1.40 
1.80 
1.50 
2.50 
3.50 
1.50 
2.50 
3.50 
2. 
3.50 
3.50 
2.50 
3.50 
4.— 
3.- 
4.— 
5.50 
Mit mehr als zweistündigem Aufenthalte . . 
Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und 
mit einem mehr als zweistündigen Aufenthalt 
bei vorstehenden Fahrten nur dann, wenn der 
Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben 
Tag, d. i. sechs Stunden in Anspruch ge 
nommen wird. 
Nach St. Florian und Enns Hinfahrt allein . . 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem Auf 
enthalte 6. 
Nach Müllacken, Landshaag, Aschach, Eferding. Hin 
fahrt allein 6. 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des ganzen 
Tages 8.- 
Nach Kirchschlag, Scharten, Aschach (über Eferding). 
Hinfahrt allein 7.- 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des 
ganzen Tages 9. 
Nach Kremsmünster, Hall und Daxberg . . . .10. 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung des 
ganzen Tages 12.— 8. 
Die Mautgebüren und Ueberfuhrtaxen hat bei allen 
Fahrten der Passagier zu bestreiten. Trinkgelder anzusprechen, 
sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht 
taxirten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem 
Übereinkommen überlassen. In den Sommermonaten, d. i. vom 
1. Mai bis Ende September, kann an Sonn- und Feiertagen 
die Taxe für die zuletzt angeführten sieben Posten um einen 
Gulden erhöht werden. 
Die Fiaker haben diesen Tarif im Wagen aufzubewahren 
und dem Passagier auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. 
6.50 
6.— 
Verzeichnis der Woten, 
welche irr ber Landeshauptstadt Linz ankornnren und abgehen. 
Abwinden, besorgt Bote von St. Georgen a. d. Gusen. 
Achleiten, bes. Bote von Hall und Kremsmünster. 
Adlwang, bes. Bote von Hall und Kremsmünster. 
Aegidi St., bes. Bote von Neukirchen a. W. und Peuerbach. 
Agatha St., bes. Bote von Neukirchen a. W. u. Waizenkirchen. 
Aichberg, bes. Bote von Neukirchen a. W. und Peuerbach. 
Aigen, bes. Bote von Schlägl. 
Aigen bei Wels, bes. Bote von Wels. 
Aiftersheim, bes. Bote von Grieskirchen und Vöcklabruck. 
Alberndorf (Mühlkreis), Sehr Josef, gehend, beim goldenen 
Löwen in Urfahr, kommt alle Dienstag und Freitag früh und 
geht um 12 Uhr. 
Alkoven, bes. Bote von Eferding. 
Allerheiligen, bes. Bote von Schwertberg. 
Altenberg, beim Danzmayr in Urfahr, kommt unbestimmt. 
Altenfelden, bes. Bote von Hofkirchen und Lembach. 
Altenhof, bes. Bote von Hofkirchen. 
Altenmarkt, bes. Bote von Steyr.
	        
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