Volltext: Futtergetreide im Kriege [Heft 4]

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Druck von Wilhelm Greve, Könlgl. Hofbuchdruckerei, Berlin SW 68. 
wirte abgesetzt werden können. Die Liste der nur auf diesem 
Wege absetzbaren Futtermittel ist später mehrfach erhöht worden und 
umfaßt heute alle in Betracht kommenden Futter- und Ersatzfutter 
mittel. Mit der wachsenden Kraftfutternot ist die ursprüngliche 
Bestimmung immer mehr ausgebaut worden. Dieser Ausbau hat 
dazu geführt, der Bezugsvereinigung deutscher Landwirte das Recht 
einzuräumen, sich von Vierteljahr zu Vierteljahr über die Erzeugung 
aller Futtermittel Übersichten zu verschaffen und die Überlassung, 
soweit die Futtermittel nicht zur Fortführung des Betriebes der Er 
zeuger nötig sind, für alle Futtermittel zu verlangen. Auf diese 
Weise ist die Bezugsvereinigung im Jahre 1916 zur Absatzstelle für 
alle zur Verfügung stehenden Futtermittel geworden. Sie hat diesen 
Absatz nach den Weisungen der Reichsfuttermittelstelle in die Wege 
zu leiten. Die Reichsfuttermittelstelle stellt durch die Bezugs 
vereinigung die Futtermittel den inzwischen errichteten Landes- 
futtermittel st eilen zur Verfügung, die ihrerseits be 
stimmen, inwieweit sie bt£ ihnen überwiesenen Futtermittel gegen die 
Verpflichtung zur Lieferung von Fleisch, Milch usw., abgeben, und 
inwieweit sie die Futtermittel ohne derartige Verpflichtungen den 
Tierhaltern zur Verfügung stellen wollen. Auf diesem Wege ist 
somit ein umfassendes System geschaffen worden, das auf der einen 
Seite einen vollen Überblick über die Erzeugung aller Futtermittel 
herbeiführen und auf der anderen Seite eine möglichst zweckmäßige 
Verteilung gewährleisten will.
	        
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