Volltext: Krieg und Staatsverwaltung

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auf ihr Programm gesetzt, und in jüngster Zeit haben sie selbst 
darauf hingewiesen, daß eine der sprunghaften Teuerung aller 
Lebensbedürfnisse Rechnung tragende Gehaltserhöhung nur im 
Wege einer Verwaltungsreform und Verminderung der Beamten- 
zahl erreichbar sein wird.^) 
Außere und innere Werwaktungsreform. 
Die Schwierigkeiten einer erfolgreichen ersten Einleitung 
der Verwaltungsreform werden vielfach überschätzt, wohl des 
halb, weil das Gebiet der zu lösenden Aufgaben viel zu weit 
abgesteckt wird. Vor allem ist es zweckmäßig, zwischen den inneren 
und den äußeren Aufgaben der Verwaltungsreform zu unter 
scheiden. Zur äußeren Verwaltungsreform gehören die großen 
politischen Probleme, wie Staatssprache, Kreiseinteilung, Ab 
grenzung der Zuständigkeit zwischen Staats- und autonomer 
Verwaltung, durchwegs hochbedeutsame Fragen von großer poli 
tischer Tragweite. Man könnte diese äußere Verwaltungsreform 
auch als Vcrfassungsreform bezeichnen. Aber gerade diese ihre 
politisch-nationale Seite wird der Sache selbst gefährlich. Die 
politischen Schwierigkeiten wachsen mit der Bedeutung der Re 
form und haben bisher fast jede tiefer greifende Entwicklung auf 
gehalten. Die Durchführung dieser äußeren Verwaltungs- oder 
Verfassungsreform hängt vor allem von der weiteren Gestaltung 
der politischen Verhältnisse ab. 
Ein anderer Teil der Verwaltungsreform befaßt sich mit 
der zeitgemäßen Ausgestaltung des Beamtenapparates und der 
inneren Tätigkeit der Ämter. Die Art der Geschäftsführung und 
4) Dr. Hugo Glaser, Zur Arage der Verwaltungsreform: „Die Be 
amtenschaft fürchtet nicht die durch die Verwaltungsreform not 
wendig werdende erhebliche Restringierung der Verwaltungs 
stellen und Beamtenposten, sie fürchtet auch nicht, daß an sie 
sowohl in produktiver als auch in qualitativer Richtung größere 
Ansprüche gestellt werden sollen, sie erwartet dagegen eine ihrer 
Vorbildung und Stellung würdige Betätigung sowie eine den erhöhten An 
forderungen entsprechende bessere materielle Versorgung." 
Österreichische Richterzeitung, Nr. 1/1916, Bericht über die General 
versammlung der Richtervereinigung: „Eine konsequente Durchführung der
	        
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