Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

tengehälter und Pensionen, den ständigen Sach- und 
Bürobedarf für die Verwaltung, die regelmäßigen Aus 
gaben für Bauwesen, Schulwesen, Wohlfahrtspflege, 
Kunst und Volksbildung, Polizeidienst. Gesundheits 
pflege usw. 2m außerordentlichen Haushaltsplan 
finden sich dagegen die Ausgaben für einmalige außer 
ordentliche oder nur nach Jahren wiederkehrende Aus 
gaben, z. B. für Bau von Schul- und Verwaltungsge 
bäuden. Erneuerung von Maschinenanlagen usw. 
2. Oie Ausgaben des außerordentlichen Etats 
Die Zweiteilung des Etats könnte zunächst einem 
Außenstehenden als durchaus vernünftig erscheinen, wenn 
sie klar und folgerichtig durchgeführt würde. Leider ist 
dies aber keineswegs der Fall, im Gegenteil verschwim 
men die Grenzen immer wieder und werden vielfach 
sogar absichtlich verwischt. Allerdings ist der Fall heute 
relativ selten, daß Ausgaben, die eigentlich in den außer» 
Ordentlichen Etat gehören, aus laufenden Mitteln be 
stritten werden, jedoch ist es früher häufig vorgekom 
men, daß infolge einer unerwartet hohen Steuerein 
nahme Ueberschußreste entstanden, die dann tatsächlich 
zur Bestreitung einmaliger Ausgaben Verwendung fan 
den. 
Heute, wo die Steuerkraft höchstens hinter dem veran 
schlagten Aufkommen zurückbleibt, ist dieser Fall eine 
seltene Ausnahme. Dagegen mehren sich die Fälle, daß Aus 
gaben, die ihrem Wesen nach durchaus als laufende 
Ausgaben anzusehen sind, statt durch laufende Einnah 
men ihre Bedeckung zu finden, dem außerordent 
lichen Etat zugeschrieben und durch außerordentliche 
Einnahmen bestritten werden. Hierher gehört insbeson 
dere die Tatsache, daß die meisten Haushaltspläne teils 
schon bei der Vorlage überhaupt nicht ausgeglichen sind, 
teils durch willkürliche Erhöhung der Einnahmeseiten 
scheinbar, aber nicht tatsächlich, balanziert wer 
den. Die unvermeidliche Folge davon ist, daß die Ein 
nahmen hinter den vorgesehenen Ausgaben erheblich zu 
rückbleiben und ein Abgang entsteht, der durch lausende 
Einnahmen nicht bedeckt werden kann. Während der 
tHaushaltsperiode Hilst sich dann die Verwaltung da 
durch. daß sie einfach ihre Rechnungen usw. nicht be- 
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